Arbeitsplatz vorhanden - Vorrausetzung eine Ausbildung - Führerschein werden nicht genehmigt

  • Hallo,

    zu mir erstmal, ich bin 37 Jahre alt. War wegen Depression/Angststörung immer wieder mal Arbeitslos. Habe zwei Ausbildungen abgeschlossen, in beiden aber nie gearbeitet wegen der Krankheit und eine Auffrischung ist dem Amt zu teuer(ca 17.000€). Dank einer Maßnahme kam ich dann 2Jahre in Arbeit, dann kam Corona wo durch ich aus der Maßnahme dann flog. Ich nutzte die zwei Jahre intensiv für meine Therapie und bin bei dieser auch nun in der Endphase.

    Ich bekam von Amt ein Jobcoaching im Juni/Juli. Durch dieses Coaching kam ich an ein Praktikum, bei dessen Betrieb ich ca. 4Monate bin(Praktikum endet am 30.11.). Ich habe auch schon einen Teilzeit-Arbeitsvertrag (unbefristet) unter Vorbehalt bekommen, Voraussetzung das ich in nächsten Jahr den Führerschein und die Ausbildung anfange.

    Den Führerschein-Antrag habe ich endlich erhalten, aber jetzt hängt es an der Ausbildung, es gibt eine Maßnahme, über die das gleichzeitig zu machen wäre, die von Amt übernommen werden könnte. Ansonsten wäre ein Kredit von ca. 5000-6000€ wegen der Ausbildung für mich nötig.

    Beides bekomme ich nicht von Amt, das heißt, dass der Arbeitsplatz, an dem ich mich so wohlfühle, weg ist.

    Ich weiß leider nicht, was meine Rechte sind. Habe ich ein Recht auf die Ausbildung/Kredit und den Führerschein oder nur eines von beiden?

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