ALG II Aufstockung - Tatsächliches Jahreseinkommen errechnen - Schulgeldbeitrag

  • Guten Abend,

    ich hoffe sehr, hier Hilfe für meinen Knoten im Kopf zu bekommen.

    Vorab zu mir: Ich bin alleinerziehend, Aufstockerin mit Midi Job und bekomme vom Vater Unterhalt (100%) für die Kinder.

    Die Schule meiner Kinder verlangt vor dem Ermäßigungsgespräch bzgl. der Feststellung der Höhe des Schulgelds eine detaillierte Aufstellung meines Einkommens: u.a.

    Jahresnettoeinkommen (lt. ESt)

    staatliche Transferleistungen

    Unterhalt

    Kindergeld

    Die jeweiligen Summen wurden in der Vergangenheit dann immer alle zusammengezählt und mit der sich daraus ergebenden Summe, anhand einer Beitragsliste, geschaut wieviel Schulgeld ich bezahlen muss.

    Jedes Mal habe ich gesagt, dass ich Hartz 4 Empfängerin bin... Diese Gespräche (Geld) und die Art wie sie dort geführt werden belasten mich schwer und auch sonst ist es nicht meine Stärke das Hartz 4 Thema in seiner Gänze zu greifen. Deshalb komme ich vielleicht auch jetzt erst darauf, dass in der Art der Berechnung doch was grundlegend nicht stimmen kann- also dass sie alles zusammenzählen?! Hier ein freies Beispiel zur Veranschaulichung:

    Jahresnettoeinkommen lt. ESt (da bin ich mir auch unsicher welche Zahl ich vom Steuerbescheid nehmen soll) : 5000€

    Staatliche Transferleistungen: 9000€

    Unterhalt: 6000€

    Kindergeld: 5000€

    Gesamt Jahr: 25000€

    Diese 25000€ nehmen sie dann um in ihrer Liste nach der angemessenen Beitragshöhe zu gucken.

    Ich finde leider für mich nichts brauchbares bei meinen Recherchen und kriege es selbst im Kopf einfach nicht hin mir da was schlüssiges herzuleiten, was ich ggf. selbstbewusst bei einem solchen Finanzgespräch auch vortragen, Laien erklären kann.

    Was ist mein tatsächliches Einkommen lt. Beispiel oben?

    Einnahmen ist nicht gleich Einkommen?

    Das alles bei Hartz IV verrechnet wird, ist mir irgendwie klar (also wie der Hartz IV Satz zustande kommt), nur ist es da bei mir schon zuende mit dem Verstehen. Oder anders gesagt, als ich es heute versucht habe einer Freundin zu erklären, warum die Summe 25000€ als Jahresnettoeinkommen nicht stimmen kann, war ich argumentationslos.

    Ich bin euch von Herzen dankbar für eure Hilfe und Entknotung.

    Alles Gute

    Anna

  • Das ist doch Sache der Privatschule, was es zur Prüfung von Ermäßigungen als Einkommen ansieht und was nicht. An einer staatlichen Schule muss man kein Schulgeld zahlen. Mit ALG2 hat das eigentlich gar nichts zu tun.

  • Vielen Dank für die Antwort. Dann weiß ich ein bisschen mehr, nur der Knoten bezüglich Hartz IV ist immer noch da bzgl. einer mgl. Argumentationslinie für das Finanzgespräch. Vielleicht öffne ich ein neues Thema zur Klärung, zum Verständnis.

  • Verstehe ich nicht, was ein neues Thema helfen soll. Dir geht es doch offenbar um die Erfüllung eines privaten Vertrages zwischen dir und einer Privatschule in Bezug auf die Kosten dieser Privatschule. Das ist normales Vertragsrecht. Irgendwo muss vereinbart sein, wie die Schulgebühren sich errechnen und unter welchen Bedingungen es Kostenminderungen gibt. Die Vertragsbedingungen kennt - ungeachtet, dass dieses Forum sich gar nicht mit Vertragsrecht befasst - doch niemand hier.

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