ALG II Anspruch als Ehefrau - Bedarfsgemeinschaft und Vollzeitarbeit

  • Hallo,
    ich würde gerne wissen ob überhaupt ein ALG2 Anspruch für eine Ehefrau besteht, die zusammen mit ihrem Ehemann lebt (welcher in Vollzeit beschäftigt ist).

    Da das dann ja sowieso als Bedarfsgemeinschaft gelten dürfte, stellt sich mir die Frage ob es dann auf den Regelsatz als Partner: 374 Euro (404 Euro?) kommt oder wie wird das verrechnet.

    Die Ehefrau hat kein eigenes Einkommen aber ein eigenes Konto. Die Ehefrau bekommt ebenfalls kein "Taschengeld".

    Nun wird ja auch nach dem Einkommen des Ehemanns und dem Vermögen gefragt (zwecks gemeinsamen Wirtschaften), sowie Heiz (Strom/Wasser), Kaltmiete & Nebenkosten.

    Und was ist wenn die Ehefrau die Heiz und Mietkosten mittragen muss, durch beispielsweise Erspartes?

    Weiterhin würde mich auch interessieren was für Hilfe(n) einem zustehen kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen oft Schwierigkeiten hat eine Arbeitsstelle zu finden / zu arbeiten.
    Schilddrüsenunterfunktion diagnostiziert -> chronische Erkrankung.

    Im Antrag muss man das ja auch angeben. Inwiefern beeinflusst das die Antragsstellung?
    Oder ist das gar nicht relevant?

    Vielen Dank.

    Gruß

  • Wenn das Einkommen des Ehegatten für den Bedarf (2x Regelsatz von 404 Euro + Miete) reicht, gibt es kein ALG2.

    Eine Schilddrüsenunterfunktion ist medikamentös behandelbar. Die Symptome verschwinden dann, siehe hier:

    Eine Schilddrüsenunterfunktion lässt sich durch die tägliche Einnahme einer Hormontablette behandeln. Dadurch wird das fehlende körpereigene Thyroxin ersetzt. Die Symptome verschwinden dann normalerweise vollständig.

    Eine latente Schilddrüsenunterfunktion verursacht keine Beschwerden.

    Was soll es dafür für extra Hilfen geben? Der Arzt verschreibt die Medikamente, sie nimmt sie ein und gut.

  • Der Arzt verschreibt die Medikamente, sie nimmt sie ein und gut

    Die Medis haben Nebenwirkungen, können nicht wahllos jedem Patienten gleich verschrieben werden und der Körper muss sich an das Medikament erst gewöhnen. Er musste wer weiß wie lange mit zu wenig Hormon auskommen. Nun muss er schauen, was da eigentlich mit ihm passiert. Daher schleicht man ganz vorsichtig ein und steigert dann – nach einigen Wochen – wieder etwas, damit der Körper "mitkommt". Da an dem Hormon viele andere Hormone hängen, kann es am Anfang ein ganz schönes Chaos geben. Manchmal dauert es – bis der Körper ganz richtig eingestellt ist – bis zu einem Jahr. Es braucht viel Geduld.

    Wenn das Einkommen des Ehegatten für den Bedarf (2x Regelsatz von 404 Euro + Miete) reicht, gibt es kein ALG2.

    Danke für Die Info. Gas/Heiz-Kosten werden also nicht mitgezählt?

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