Ingenieur mit ALG2 Bezug und Freundin auf Teilzeit

  • Hallo zusammen,

    Ich hab mich heute erst angemeldet und ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, also entschuldigt wenn ich was falsch mache.

    Ich bin Ingenieur der seit dem 9.9 auf Hartz 4 ist, seit dem 31.10.22 bin ich wohnungslos und schlafe bei Freunden, eher Coach-Surfing.

    Meine Freundin 30 studiert und arbeitet neben bei in Teilzeit und bekommt ca. 1000€ netto.

    Wir sind momentan auf Wohnungssuche in Düsseldorf und beantragen beide den WBS (Wohnberechtigungsschein).

    Drei Fragen kommen auf:

    1. Sind wir eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft und welche Nachteile kommen auf mich zu ?

    2. Und inwieweit würde Ihr Einkommen mein Hart 4 Satz bzw. den Zuschuss für die Wohnung beeinflussen (schmälern) ?

    3. Wieviel Quadratmeter darf die Wohnung maximal haben, und wie hoch die Kaltmiete ?

    Vielen lieben Dank für eure Kraft und eure Zeit.

    Liebe Grüße

  • 1. Das kommt darauf an, wie eure Lebensgemeinschaft geprägt ist, also, ob ihr als Paar füreinander einsteht.

    2. Das kommt darauf an, wie teuer die Wohnung ist. Der Regelsatz in einer BG liegt ca. 40 Euro unter dem eines Alleinstehenden. Aber bei 1000 Euro ist nach Abzug der Freibeträge sicherlich nicht viel bei dir anzurechnen.

    3. Dafür findest du Tabellen über die Google: Jobcenter Düsseldorf: Geld für Wohnung und Heizung

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