ALG I Teilzeitweiterbildung - ALG II Aufstockung mit Eigentumswohnung

  • Moin Zusammen,

    ich plane, eine Teilzeitweiterbildung über die Agentur für Arbeit zu machen. Soweit ich weiß, steht mir dann auch nur die Hälfte des ALG zu. Ich müsste bei dem Betrag von 750 Euro aufstocken, da meine 55qm Wohnung alleine (= Tilgung, Zinsen, Nebenkosten, Heizung, Strom) schon so viel kostet. Ist das überhaupt möglich, und was habe ich in dem Fall an Hilfen zu erwarten?

  • Tilgung wird nicht berücksichtigt und, wenn keine Notwendigkeit für Teilzeit von anscheinend 50% vorliegt, weil dir Vollzeittätigkeiten zumutbar sind, käme im Fall, dass dadurch Hilfebedürftigkeit Eintritt, sowieso ein Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens infrage.

    Ob es aber überhaupt zu 50% Alg1 kommt, wenn du dich trotz Weiterbildung in Vollzeit zur Verfügung stellst, musst du mit der Agentur für Arbeit klären. Anscheinend bist du ja derzeit Vollzeit verfügbar.

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