Zwischen Erstausbildung und Zweitausbildung Unterstützung?

  • Hallo!

    Ich bin 20 Jahre alt, habe Abitur und befinde mich zur Zeit in einjer schulischen Ausbildung, die ich Anfang Juni beende.
    Ich wohne alleine und erhalte kein Bafög, was mich sehr ärgert, da mein Vater zwar zu viel verdient, aber das eigentlich zu meiner Unterstützung kaum ausreicht.
    Meine Zweite Ausbildung beginnt im September. Da bekomme ich 700 Brutto.

    1) Habe ich dann Anspruch auf Wohngeld?

    2) Bekomme ich dann noch Kindergeld?

    3) Kann ich für die Zeit zwischen den Ausbildungen ALG beantragen? Was muss ich dafür tun?

    Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen...

    Vielen Dank und mfG

    Kathi

  • Da Du die zweite Ausbildung machst hast Du keinen BAB Anspruch solltest aber dennoch einen Antrag stellen. Die Ablehnung brauchst Du für die Wohngeldstelle. Wohngeld kannst Du dann beantragen. Kindergeld ist Einkommen der Eltern. Diese sind verpflichtet es an Dich weiter zu leiten.
    Zwischen den 2 Ausbildungen solltest du Dir einen Job suchen

    Gruss Andy

  • Kindergeld erhalten deine Eltern, ja. Bafög kannst du natürlich auch beantragen, wirst du aber nicht bekommen...also zwecklos. Eine betriebliche Ausbildung ist nicht förderungsfähig, außerdem würde ich auch bei einem Gehalt von 700€ brutto die Bedürftigkeit in Frage stellen:D (Du müsstest nach Adam Riese auf ungefähr 550€ Nettolohn + 164€ Kindergeld = 704 kommen). Das sollte doch dicke reichen;)

  • Das stimmt- es würde reichen. Aber ich hab mich heute informiert: Kindergeld bekomme ich nur, wenn mein Bruttoeinkommen nicht über 7000/Jahr hinausgeht. Ich komme aber auf 8400- das ist total blöd! Naja, vllt gibts ja ein bisschen Wohngeld!

  • Nein, so ist es nun auch wieder nicht. Es zählt nicht das Bruttoeinkommen sondern das zu versteuernde Einkommen und da ist die Freigrenze bei 7.680 €.

    Beispielrechnung:
    12x700€ = 8.400€ Bruttogehalt
    abzgl. -920€ Werbungskosten (Pauschbetrag, ggfls. höhere Kosten)
    abzgl. -1.680€ Sonderausgaben (gesetzliche Sozialversicherung ca. 20%)
    _______________
    Gesamt 5.800€

    Damit hättest du also weiterhin Anspruch auf Kindergeld;)

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