Lücke in Krankschreibung - kein Krankengeld

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwar die SuFu benutzt, aber nichts entsprechend zu meinem Thema gefunden. Deshalb die Frage hier. Folgende Situation habe ich:

    Ich bin 35 Jahre alt und arbeitete bisher als Sicherheitsmitarbeiter. Aufgrund einer chronischen Erkrankung konnte ich seit ca. 09/21 nicht mehr arbeiten gehen. Nach 6 Wochen Krankheitszeit ging ich ins Krankengeld. Da ich mir trotz meiner Symptomatik vorstellen konnte z.B. eine Umschulung in einen Homeoffice Tauglichen Job machen zu können, wechselte ich ich Anfang des Jahres (Ca. 04/22) ins ALG1, da ich noch Anspruch habe. Dort wurde eine Beurteilung durch den med. Dienst vorgenommen, dass ich nicht arbeitsfähig für > 1 Std./Tag wäre, voraussichtlich für 6 Monate. Mir wurde dann gesagt, ich solle wieder ins Krankengeld wechseln solange ich dort Anspruch habe, und danach schaue man weiter. Max. 6 Wochen würde bei Krankmeldung ALG1 noch gezahlt.

    Ich habe mich dann bei meinem Hausarzt krank gemeldet. Leider waren es keine 6 Wochen, sondern nur 5. Aufgrund meines schlechten Gedächtnisses hab ich es mir falsch gemerkt und bin 3 Tage zu spät zum Arzt gegangen (15.09.22). Der Arzt weigerte sich die 3 Tage zurückzudatieren und wollte mir wohl eine Lektion (warum auch immer) erteilen. Dann kam der Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt zum 12.09.22.

    Da allerdings nun eine 3 Tätige Lücke besteht verweigert mir die Krankenkasse die erneute Krankengeldzahlung. Da ich nun allerdings bis Ende Oktober krank gemeldet bin, kann ich (anscheinend) auch kein ALG1 mehr bekommen, und bin nun somit selbstzahler der Krankenkasse und ohne monatliche Einkünfte.

    Ich habe überlegt, nochmals mit meinem Arzt zu reden, da aber nun auch das Quartal zuende gegangen ist bezweifel ich stark, dass er das noch ändert.

    Habe ich noch andere Optionen? Würde ein Widerspruch zur Entscheidung der Krankenkasse Sinn machen? Wenn ja, worauf könnte ich mich berufen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Grüße,

    der Frager

  • Du kannst deinen Arzt nicht zwingen, dich rückwirkend krank zu schreiben. Die ganze Anmeldung beim Alg1 war Nonsens, wenn du in Wirklichkeit krank warst. Homeoffice ist kein allgemeiner Arbeitsmarkt und die Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit bestimmt sich nach den Erfordernissen, die der allgemeine Arbeitsmarkt an Arbeitnehmer stellt. Nur dann ist Verfügbarkeit - eine der Grundlagen für Alg1 - gegeben. Und an dieses Gutachten wird sich die Agentur auch dann halten, wenn du jetzt dort wieder mit der Behauptung "bin gesund" aufschlagen würdest.

    Du kannst dir überlegen, in den sauren Apfel zu beißen und wenigstens ein paar Tage wieder in deiner bisherigen Firma zu arbeiten (ich verstehe deinen Beitrag so, dass du noch ungekündigt bist) und dich dann wieder krank schreiben zu lassen.

    And btw: es ist schon naiv, anzunehmen, dass die Agentur irgendeine Wunschumschulung (welchen Job gibt es nur im HO?!) bezahlt hätte. Bei gesundheitlichen Problemen hätte erstmal der zuständige Rehaträger ermittelt werden müssen und auch da muss die Rehaleistung nicht unbedingt eine Umschulung sein. Schon gar nicht in Berufsfelder, die es so gar nicht gibt.

  • Hallo Tamar,

    Es geht nicht darum meine "Wunschumschulung" zu bekommen, sondern darum eine Tätigkeit ausüben zu können ,die ich mit meinen Einschränkungen dauerhaft nachgehen kann. Und da sehe ich nunmal die besten Chancen in einem Job (z.B. Webdevelopment, Programmierer etc.) in dem ich am Besten von zu Hause aus arbeiten kann bzw. selbstständig um mir meine Arbeitszeit selbst einteilen zu können da ich immer wieder Pausen brauche usw.

    Es ist ja nicht so dass ich nicht arbeiten möchte, aber es macht keinen Sinn sich ständig krankmelden zu müssen...

    Ja, das mit der rückwirkenden Krankschreibung hat nicht funktioniert und ich werde nun tatsächlich in den sauren Apfel beißen müssen. Ich werde eine Stelle in meinem alten Tätigkeitsbereich annehmen und da nun wohl fast jeden Tag auf starken Schmerzmitteln hingehen. Anders geht es nicht sonst sitze ich bald auf der Straße.

    Danke jedenfalls für deine Bemühungen.

  • Nochmal: es ist naiv, anzunehmen, dass du zu irgendeiner Behörde marschierst, die ggf. noch nichtmal für die gewünschte Weiterbildung zuständig ist, weil es nicht der zuständige Rehaträger ist und zu denken, man finanziert dir gleich und sofort eine Umschulung. Wenn du Arbeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr ausüben kannst, bist du erwerbsgemindert. Und für Erwerbsgeminderte gibt es erst recht keine Umschulung.

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