Nach Jobverlust neuer ALG2 Antrag oder Weiterbewillingsantrag ?

  • Hallo ,

    Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch und benötige Hilfe bei der Beantwortung meiner fragen.

    Also, Ich bin im Dezember 2020 mit meiner, damals "noch" bekannten in eine WG gezogen. Sie ist Studentin und nebenher arbeitete sie als Betreuerin in einem Jugendhaus.

    Ich, abhängig vom JC und sie ging einer normalen Tätigkeit nach. Nun über die Zeit haben wir uns ineinander verliebt und im Mai diesen Jahres ,kam unser Sohn zur Welt.

    Ich wollte auf keinen Fall mehr abhängig vom JC sein und habe nach langer Suche, kurz vor Geburt meines Sohnes einen Job gefunden (Anfang Mai diesen Jahres) und mich beim JC abgemeldet.

    Leider hab ich aufgrund eines Muskelfaserrisses die Probezeit nicht überstanden und wurde im Juni gekündigt. Ich habe mich bis zum jetzigen Zeitpunkt echt bemüht was neues zu Finden aber es war nicht möglich. Das man sich eigentlich direkt melden soll, bei drohender Arbeitslosigkeit oder in meinem Fall Kündigung , lies ich völlig ausser acht ,da ich dachte ich finde schnell wieder einen Job und muss nicht wieder zum JC.

    Die Miete der letzten zwei Monate konnte ich nur Zahlen, weil ich meinen Lohn dafür an die Seite gelegt habe. Meine frage ist nun ,was soll ich tun? Kann ich einfach so formlos einen neuen Antrag auf ALG2 stellen oder reicht ein WBA aus ? Desweiteren ,bin ich mir bewusst ,dass das JC sehr wahrscheinlich eine Anrechnung vornimmt ,wenn ich meine Vaterschaft dort bekannt gebe ,da meine Partnerin Arbeiten geht und derzeit in Elternzeit ist. Sie bekommt etwa 1200 netto Elterngeld. Wie hoch darf die Anrechnung sein in dem Fall? Ich bin zum ersten mal Vater geworden und mit der Thematik nicht ganz so vertraut.

    Ich hoffe,ich hab mein Problem verständlich erklärt und einer von euch kann mir vllt. erläutern was ich machen kann bzw. sollte.

    Ich bedanke mich vorraus für eure Hilfe

    Gruss Benne

  • Aufgrund der vielen Änderungen wäre ein Neuantrag sinnvoller. Ihr werdet jetzt als Bedarfsgemeinschaft gerecht. Ihr Elterngeld wird auf euren Bedarf angerechnet. Abzüglich eines Freibetrags von 300 Euro und nochmals 30 Euro für Versicherungen (Versicherungspauschale). Ggf. auch noch Kfz Haftpflichtversicherung, wenn vorhanden.

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