ALG II Nachzahlung Anrechenbar auf Neu gestelltellten Antrag?

  • Hallo,

    Ich hatte bis Ende Mai einen Medi-Job und erhielt aufstockende Leistungen (vorläufig Entscheid bis 31.7.2022).

    Am 1.7.2022 habe ich dann einen Weiterbewilligungsantrag (ab dem 1.8.2022) gestellt und das Amt zur Leistungsfestsetzung aufgefordert.

    Jetzt habe ich ab dem 15.8.2022 einen Job in Vollzeit, bei der Leistungsfestsetzung wurde festgestellt das ich knapp 797 € zu wenig erhalten habe, das wurde mir jetzt im August.2022 ausgezahlt und mein Weiterbewilligungsantrag schriftlich abgelehnt. Mündliche Begründung ich hätte doch Geld im Monat August erhalten. Meine Grundsicherung liegt bei 907 €, also liegt eine Unterversorgung von 110 € vor. Dürfen die Ihre eigene Nachzahlung auf meine Leistungen anrechnen:?:

    Mit freundlichem Gruß

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