Tochter Ausbildung Ende - immer noch Haushaltsgemenschaft

  • Ein Hallo in die Runde.

    Ich habe zwei Fragen:

    Frage1:

    Meine Tochter, 27 Jahre, hat ihre zweite Ausbildung beendet und wurde unbefristet übernommen.

    Sie erhielt aufstockend ALG2.

    Ich erhalte Pflegegeld und ALG2.

    Nun ist sie endlich aus dem Bezug raus.

    Sie wirtschaftet alleine. Ergo haben wir eine WG.

    Unsere Wohnung hat 64m².

    Kann ich ihr ihr Zimmer, was ca. 16m² hat, untervermieten?

    Wird das von jc akzeptiert?

    Frage2:

    Wir möchten umziehen.

    Aus gesundheitlichen Gründen muss ich aus dem Haus.

    Übernimmt das jc dann meinen Anteil von 50m², der mir ja gesetzlich zusteht, wenn wir eine 100m² große Wohnung nehmen?

  • Beim Zusammenleben von Familienmitgliedern wird das JC nach Rechtsprechung des BSG von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen und die Miete kopfteilig berücksichtigen.

    Aus dem Grund wird wahrscheinlich weder Untervermietung noch 2 x 50qm funktionieren.

    Ihr könnt natürlich jeder in ein eigene Wohnung ziehen. Dann hat ja jeder nachweislich einen eigenen Haushalt.

  • Theoretisch schon, denn, hättest du keine Tochter, müsstest du auch klar kommen. Aber abgesehen davon macht die Tatsache, dass deine Tochter dich pflegt das Vorhandensein von 2 völlig getrennten Haushalten noch unwahrscheinlicher. Du willst doch nicht allen Ernstes erklären, dass da getrennt gewaschen, gekocht, geputzt usw. wird?

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