Zuschuß Fitness - Studio vom Arbeitgeber - ALG II Aufstockung und Einkommen Anrechnung

  • Hallo und guten Tag, ich bin Aufstocker und habe von meinem Arbeitgeber das Angebot bekommen, das die Kosten fürs Fitness-Studio übernommen werden können.

    Mir wurde xxxxxxxxxxx erklärt, daß dieser Betrag angerechnet wird.

    Es ist ja nicht so, daß ich es geschenkt bekomme. Ich zahle es ja auch jeden Monat den Beitrag.

    Hat da jemand Erfahrungen? Vielleicht kann mir da ja jemand helfen oder vielleicht auch ein Beispiel nennen oder ein Rat geben.

    LG Jennyfedernelke

    Im eigenen Interesse auf Anonymität achten

  • Gem § 11 SGB II ist Einkommen alles, was in Geld zufließt. Bei Erwerbseinkommen ist Einkommen auch, was als Sachleistung vom Arbeitgeber erbracht wird. Ich fürchte, die Auskunft, dass es als Einkommen berücksichtigt wird, ist korrekt.

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