Tochter Ende Studium - Rückehr ins Elternhaus - ALG II Anspruch

  • Hallo,

    wir haben folgende Situation. Unsere Tochter, 25, hat im Juni ihr Studium beendet. Sie hat ihre Studentenwohnung gekündigt und zieht nun vorübergehend wieder bei uns ein. Nun war sie beim Jobcenter und hat sich arbeitssuchend gemeldet. Sie wird vermutlich ab September eine Stelle bekommen. Als nächsten Schritt geht es nun darum, ob sie Anspruch auf ALG 2 hat. Vom Jobcenter hat sie die entsprechenden Anträge zugeschickt bekommen. Unsere Frage ist nun, inwieweit unser Einkommen beim Bezug von ALG 2 eine Rolle spielt. Offensichtlich sind wir ja nun eine Bedarfsgemeinschaft. Was bedeutet das und welche Relevanz hat das Familieneinkommen auf den Anspruch auf ALG 2? Sie bekommt von uns keine weitere Unterstützung, da sie sich selbst versorgen möchte. Macht es Sinn mit ihr einen Mietvertrag zu schließen? Hat das Einfluss auf das ALG 2?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Beste Grüße

    Titel Korrektur

  • Eine Bedarfsgemeinschaft kann nicht sein. Dazu müsste sie unter 25 sein. Das Jobcenter darf jedoch beim Zusammenleben mit Verwandten vermuten, dass diese sie unterstützen (§ 9 Abs. 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit). Insbesondere, da ihr auch nach bürgerlichem Recht für eine Übergangszeit zur Arbeitssuche zu Unterhalt verpflichtet seid:

    Nach Beendigung des Studiums haben Studenten eine Bewerbungsfrist von 3 Monaten, nach der sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen und der Anspruch auf Kindesunterhalt entfällt. Nach dieser Zeit ist es dem studierten Kind zuzumuten, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen.

  • Ok, also wird sie vermutlich kein ALG 2 bekommen? Wir haben dann noch ein zweites Problem, da sie bisher als Studentin privat krankenversichert war. Wie sieht denn dann die Krankenversicherung nach der Exmatrikulation aus? Bei ALG2 würde ja zumindest ein Teil der KV-Beiträge übernommen, oder? Und wenn sie keinen Anspruch hat und auch keine Studentin mehr ist??

  • Ich kann der Entscheidung des Jobcenters nicht vorgreifen. Vielleicht hat sie Glück und die Unterhaltsvermutung wird nicht geprüft.

    Wenn abgelehnt wird, muss sie natürlich die Beiträge zu ihrer Krankenkasse selbst zahlen. Oder sich bis zum Beginn des regulären Arbeitsvertrages einen Job suchen. Ist ja nicht so, dass es da gerade nichts gibt. An fast jedem Supermarkt hängt ein Schild.

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