schwiegermutter krank - weiter ALG II Anspruch bei umzug zu uns

  • Guten Tag!

    Ich bin neu hier und hoffe, ich habe das richtige Forum erwischt..

    Meine Schwiegermutter (58) bezieht Hartz 4, wohnt alleine, etwa 25km von uns entfernt.

    Nun besteht Verdacht auf Krebs, Ergebnis noch ausstehend..

    Trotzdem macht man sich natürlich Gedanken, wie es im Fall der Fälle weitergehen sollte.

    Wir leben im Eigentum, 2 kleine Kinder, Mann arbeitet und ich bin in Elternzeit.

    Welche Möglichkeiten hätten wir, die Schwiegermutter (zumindest vorübergehend, evtl dauerhaft) zu uns ins Gästezimmer zu holen,

    bzw welche Auswirkungen hätte das finanziell auf sie in einer solchen Lage?

    Würden wir für sie dann als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden oder gibt es vlt eine Sonderregelung im Krankheitsfall,

    was ihre erlaubten Abwesenheitstage angeht?

    Ich bin sicher, ihre eigene Wohnung und Selbstständigkeit würde sie ungern aufgeben, aber man weiß ja nie.

    Ich kenne mich mit dem Thema Hartz4 leider gar nicht aus..

    Vielen Dank vorab für jede Hilfe!

    Liebe Grüße

  • Da gibt es keine Sonderregelung. Wenn sie zu euch zieht, muss sie zusehen, wie sie die zweite, unbewohnte Wohnung bezahlt. Außerdem greift nach Umzug die sogenannte "Unterhaltsvermutung". Das bedeutet, dass ihr zwar keine Bedarfsgemeinschaft seid, aber das Jobcenter bei Zusammenleben mit Verwandten vermuten darf, dass die hilfebedürftige Person von den Verwandten unterstützt wird (was ja genau auch euer Anliegen ist).

    Allerdings ist fraglich, ob das Jobcenter überhaupt noch zuständig ist, denn die Erkrankung wird ja voraussichtlich länger als 6 Monate dauern. Eventuell ist sie dann erstmal erwerbsgemindert und die Rentenversicherung müsste Erwerbsminderungsrente zahlen oder das Sozialamt ist zuständig.

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