Bezug von Wohngeld und Untervermietung eines Zimmers

  • Hallo zusammen, mein Frau und ich gehen beide Arbeiten beziehen aber dennoch Wohngeld. Nun fängt aber noch unser Sohn ab dem 1.08 mit der Arbeit an ( keine Ausbildung ), es ist sinnvoll unseren Sohn quasi sein Zimmer per Mietvertrag unterzuvermieten`? Oder bringt das nichts?

    Ich frage deshalb weil wir natürlich weiterhin gerne Wohngeld beziehen wollen würden und eigentlich auch darauf angewiesen sind. Dennoch würden wir es nicht schön finden das unser Sohn quasi die Differenz beim Wohngeld ausgleichen müsste. Kann man da was sinnvolles und natürlich legales mit einem Untermietvertrag machen?

    vielen dank.

  • Nein, das geht nicht. Ihr seid ein Haushalt. Und wenn er jetzt Einkommen hat, ist es nur logisch, dass er einen Teil abgibt, um die Miete mit zu tilgen. Was im Übrigen bei einer Untervermietung ja auch nicht anders wäre.

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