Zuflussprinzip bei neuem Job

  • Hallo, ich habe seit September 2021 ALG II bezogen. Jetzt habe ich seit April eine neue Stelle, das Gehalt wurde noch während des Aprils bezahlt. Infolge des Zuflussprinzips muss ich das für April erhaltene ALG II natürlich zurückzahlen.

    Jetzt ist es aber so, dass ich schon im August letzten Jahres arbeitslos war, da habe ich aber kein ALG II bekommen, weil ich mein Juli-Gehalt des alten Arbeitgebers erst im August bekommen habe.

    Ich war also insgesamt 8 Monate arbeitslos, bekomme wegen des Zuflussprinzips und der unterschiedlichen Zahlungtermine des Gehalts aber nur 7 Monate ALG II.

    Kann ich hier einen Härtefall geltend machen? Oder ist das einfach nur Pech, dass der alte Arbeitgeber lahm war und der neue eben sehr früh zahlt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!