Bedarfsgemeinschaft tatsachenwidrig behauptet und die Folgen

  • Kurzbericht: Was seit Januar 2022 das Jobcenter *** gegen mich unternommen hat und wie ich mich dagegen gewehrt habe. Hat bisher alles noch nicht gegriffen. Was nun?

    Hallo liebe Leute,

    seit 10 Jahren bin ich dauerhaft getrennt Lebender und wohne allein. Eine Scheidung kommt für meine Ehefrau aus religiösen Gründen nicht in Frage (katholisch).

    Für die Monate ab März brauchte ich eine Weiterbewilligung meines ALG II. Deshalb habe ich im Januar einen entsprechenden Antrag gestellt. Wegen der Bearbeitung forderte man von mir noch zusätzlich Unterlagen an. Ich sollte unerwartet von meiner 10 Jahre dauerhaft von mir getrenntlebenden Ehefrau Einkommensnachweise und Angaben über ihr Vermögen abgeben. Als Begründung gab man an, dass wir angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft leben würden. Das entsprach und entspricht nicht den Tatsachen. Ich weigerte mich deshalb, zumal ich ja gar keinen Zugriff auf diese Unterlagen habe. Nun wurde sie selbst unter ihrer eigenen Adresse angeschrieben. Darauf hin erhoben wir – unabhängig voneinander – begründete förmliche Widersprüche.

    Das Jobcenter ignoriert bis heute die von uns angegeben Tatsachen, sogar eine gemeinsame detaillierte eidesstattliche Versicherung über die erfolgte Trennung. Ende Februar erhielt ich einen neuen Bescheid. Darin werden wir ganz offiziell als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Man meint, man könne ja auch in getrennten Wohnungen zusammen leben und wirtschaften. Das ist seit 10 Jahren definitiv der Fall. Das bedeutet konkret, dass unsere beiden Wohnungsmieten zusammengerechnet werden. Heizkosten wurden nur für meine Wohnung berücksichtigt. Ein fiktiver Rentenhöhe wird als Einkommen für uns beide als Grundsicherung festgesetzt. Unterm Strich sind das für mich 451 Euro weniger als vorher. Von den potenziellen finanziellen Folgen für sie ganz zu schweigen.

    Als Begründung werden folgende Aussagen (ohne Beweismittel) gemacht: wir würden beide Wohnungen gemeinsam nutzen, wir hätten gegenseitig Zugriff auf das Konto des jeweils anderen, ich hätte eine Lebensversicherung zugunsten von ihr abgeschlossen und wir würden öffentlich als Paar auftreten. Das sind alles Falschbehauptungen! Nie wurde ich dazu befragt oder haben Besichtigungen unserer getrennten Wohnungen stattgefunden. Es gibt keinerlei Beweise. Ich habe deshalb einen zweiteiligen Widerspruch beim Jobcenter eingereicht. Außerdem habe ich sofort beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt mit dem Ziel der Weiterzahlung von ALG II in bisheriger Höhe. Vor zwei Wochen wurde dazu ein Beschluss gefasst. Bis zum Ausgang der Hauptverhandlung wurde das Jobcenter dazu verpflichtet, mir 70% des Regelsatzes rückwirkend ab März zu zahlen. Das sei in meiner gesetzlich garantierten Existenzsicherung begründet, so das Sozialgericht. Der Hauptantrag ist jetzt gestellt worden, der Leiter des Jobcenters ist extra von mir auf die Zahlungspflicht hingewiesen worden. Nichts passiert! Nun muss ich die Vollstreckung in die Wege leiten. Leider bin ich wegen dieser schlimmen Umstände sehr krank geworden. Es stört das Jobcenter gar nicht, dass ich deshalb nicht erwerbstätig sein kann. Ich habe alle Möglichkeiten der Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden genutzt. Auf Resultate kann ich wahrscheinlich lange warten. Selbst die Nothilfe auf Darlehensbasis wird mir vom Landkreis versagt. Meine Geschäftsmodelle als früher selbständig Tätiger sind durch die Corona-Einschränkungen fast vollständig zusammengebrochen.

    Nun meine Fragen: Was könnte ich noch tun? Wie soll ich mit dem totalen Vertrauensverlust in das Jobcenter und den Landkreis (Optionskommune) umgehen? Kann mir irgendjemand mal beschreiben, was hinter diesem Handeln des Jobcenters vermutlich stecken könnte?

    Allen wünsche ich Durchhaltevermögen und Klarheit...

    Der Name des Jobcenter für den Sachverhalt nicht relevant

    Bitte Forenregel beachten

  • Reich die Scheidung ein. Die unangebrachte Rücksicht auf deine Ehefrau ist schon ein Indiz gegen euch.

    Selbst das Sozialgericht scheint ja nicht überzeugt, wenn es dir nur 70 % Regelsatz ohne Miete zuspricht.

    Ansonsten hast du doch sicher einen Anwalt.

  • Meine Rücksicht sehe ich nicht als unangebracht. Das Sozialgericht hat die Kürzung mit der noch nicht erfolgten Hauptentscheidung begründet. Der Anwalt handelt nach der geltenden Rechtsprechung und ist sich total sicher, dass wir nicht als zusammen lebendes Paar gelten können, da eine Scheidung nicht notwendig sei.

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