Gewerbeanmeldung vom Vater - Tochter ALG II - Unterhalt und Fragen

  • Hallo liebes Forum,

    derzeit beschäftigt mich folgendes:

    Kernfrage

    Mein Vater möchte ein Gewerbe anmelden und möchte wissen, wie sich die Gewerbeanmeldung und der Gewinn der im Gewerbe erzielt wird auf das ALG2 auswirkt, dass die Tochter(22Jahre) erhält.

    Details:

    Vater 50 Jahre, berufstätig 400€ Brutto/Monat Job. Voraussichtlich bekommt der Vater bald eine Festanstellung mit einem Gehalt von 1600€ Brutto/Monat.

    Mutter 50 Jahre, berufstätig Beamtin, 3500€ Brutto/Monat.

    Vater und Mutter sind verheiratet, beide wohnhaft in Niedersachsen.

    Tochter 22 Jahre, wohnhaft in Hamburg, bekommt ALG2 und geht auf ein Gymnasium.

    Sohn, wohnhaft in Niedersachsen, Student, arbeitet als Werkstudent(1000€ brutto).

    Vielleicht gibt es ja hier jemanden der davon mehr Ahnung hat bzw. weiß wer mir weiterhelfen könnte. :hmm

    Gruß
    Sesam

  • Das wirkt sich erstmal gar nicht aus. Nur unterhaltsrechtlich wäre dann natürlich zu prüfen, ob (höherer) Unterhalt zu zahlen ist, denn die Tochter ist ja noch Schülerin und hat damit auch einen Anspruch auf Unterhalt.

  • Hi Tamar und danke für deine Antwort! Weißt du auch in welchem Maße sich der zu zahlenden Unterhalt ändert? Gibt es dafür Tabellen in denen z.B. steht wieviel die Eltern verdienen und dann dementsprechend soviel an Unterhalt zahlen müssen?

    Ich frage mich auch wie das mit dem Gewinn der im Gewerbe erzielt wird dokumentiert werden muss. Muss der Gewinn nur am Ende des Jahres oder jeden Monat gemeldet werden?

  • Es gibt Unterhaltsrechner im Netz. Und natürlich die Düsseldorfer Tabelle, wo du nachlesen kannst, wieviel Unterhalt die Eltern bei wieviel Einkommen in welcher Altersstufe bezahlen müssen. Einkommen wird immer im Jahresdurchschnitt zugrunde gelegt, nicht monatlich. Denn da gehören dann z. B. auch Einmalzahlungen dazu oder Steuererstattung.

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