ALG II Antrag - Einnahmen aus Selbstständigkeit und Stipendium - Einkommen Anrechnung

  • Guten Tag,

    ich habe von Mai - Sep 2021 ALGII bezogen. Dann habe ich ein Stipendium vom Senator für Kultur für Selbstständige, die durch Corona Einbußen hatten, über 7.000 erhalten und das ALGII wurde mir daher nicht mehr gewährt. Seitdem habe ich an verschiedenen Stellen als Honorarkraft gearbeitet und etwa 6.000 Euro verdient. Diese stammen aus drei unterschiedlichen Verträgen an verschiedenen Unis, von denen nun zwei abgelaufen sind. Ich habe nun nur noch eine Lehrtätigkeit als Honorarkraft, die mir monatlich 600 Euro einbringt. Ich zahle bei der gesetzlichen Krankenkasse den Mindestbeitrag.

    Von den 600 Euro im Monat kann ich ja nicht leben. Nun frage ich, ob ich ab März ALGII bekommen kann. Muss ich im Antrag die Einnahmen VOR März 2022 auch angeben und inwiefern würden mir diese angerechnet? Auch frage ich mich, ob das Stipendiengeld angerechnet wird. Oder bezieht sich der Antrag nur auf die Einnahmen, die ich in den kommenden 6 Monaten voraussichtlich erzielen werde?

    Habe ich in meiner Situation überhaupt Aussicht auf ALGII?

    Vielen Dank im voraus und beste Grüße

    Julia

  • Danke für die schnelle Antwort. Das ist ja super, dass Einnahmen vor der Antragstellung nicht angerechnet werden. Mir erschien das unlogisch, da man ja durchaus auch mal einen großen lukrativen Auftrag haben kann. So könnte man sich ja beim Jobcenter abmelden bevor die Auszahlung kommt und dann danach wieder anmelden?!

    Und ja, das Stipendium war eine einmalige Zahlung. Ich hätte auch nicht gedacht, dass mir das angerechnet wird, habe dann aber keinen Widerspruch eingelegt, da ich eine längere Reise angetreten bin und online gearbeitet habe. Das wäre mit ALG2 ja nicht möglich gewesen.

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