Vermögensprüfung während der Corona Pandemie - ALG II Weiterbewilligung

  • Hallo in die Runde,

    ich stehe ein wenig auf der Leitung, ich ging davon aus, dass die Vermögensprüfung wieder eingeführt wird, weil alle Maßnahmen, so hieß es doch zum 22.03.2021 wieder wirksam werden?

    Nun lese ich auf der Seite hier, dass aber Anträge, die bis zum 31.03.2022 gestellt werden, weiterhin bei der Vermögensprüfung, wenn man kein erhebliches Vermögen hat, die ersten sechs Monate der Bewilligung nicht geprüft werden. Gilt das auch für Folgeanträge?

    Weiß jemand etwas dazu?

    Vielen Dank im Voraus,

    Viele Grüße,

    Anouk21


    Danke für die Antwort, ich hatte auf der Seite der Arbeitsagentur folgendes gefunden: Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen.

    Bei den vorigen Anträgen hatte ich auch Angaben zum Vermögen eingereicht, ich liege aber definitiv weit unter der Höchstgrenze.


    Liebes Forum,

    ich habe mehr Wasser gezahlt als nötig und habe im März ein Guthaben von 230€ bekommen. Dieses Geld wurde mir vom Jobcenter als Guthaben angerechnet. Und somit abgezogen von dem eigentlichen Betrag, den ich sonst erhalte. Ich hatte auch im Vorjahr ALGII bezogen, und wundere mich darüber sehr, Es ist das erste Mal, das ein Sachbearbeiter so etwas gemacht hat.

    Kann ich dagegen irgendetwas tun?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.


    Hallo, ich hatte mich hiermal 2021 angemeldet, und nun habe ich mein Passwort vergessen. Vorher fimierte ich unter dem Benutzernamen Anouk21 jetzt Anouk 22.

    Ich weiß, dass Doppelaccounts nicht erlaubt sind, ich weiß nur nicht, wie ich mein altes Konto löschen kann.

    Vielen Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Grace (4. April 2023 um 20:36) aus folgendem Grund: 3 Beiträge von Anouk21, Anouk22 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wie bei so vielem ist der Gesetzestext nicht eindeutig. Manche Gerichte legen die 6 Monate auf eine erstmalige Beantragung aus, manche auch auf Folgeanträge. Da ein Bewilligungszeitraum sowieso im Normalfall 12 Monate beträgt, die Vermögensprüfung aber nur für 6 Monate ausgesetzt ist, sind normalerweise immer Angaben zum Vermögen notwendig.

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