ALG II Fahrtkosten zum Arzt

  • Hallo liebe Gemeinde.

    Wir haben ein Problem, wo uns hoffentlich jemand helfen kann.

    Es geht um folgendes:

    Ich lebe mit meiner Frau (in Arbeit, derzeit Krankengeld) die in Arbeit ist, aber trotzdem sind wir Aufstocker ALG II.

    Das liegt daran das ich ALGII bezieher bin.

    Jetzt ist folgende Situation:

    Meine Frau wurde an der Schulter Operiert und bezieht Krankengeld, sie hat ein Führerschein und PKW, darf und kann derzeit kein Auto Fahren.

    Ich selber habe keinen Führerschein und kein PKW. Durch die OP wird meine Frau jetzt öfter zum Arzt bzw. Physiotherapie müssen.

    Bus/Bahn kommen nicht in Frage wegen sehr schlechter Verbindung.

    Da wir Ländlich wohnen sind wir dafür auf ein PKW angewiesen, können es aber aus gesundheitlichen Gründen (siehe oben) nicht nutzen.

    Laut Arzt und Krankenkasse gibt es vom Arzt keine Fahrten mehr zum Arzt bzw. Physiotherapie.

    Taxi zum Hausarzt kostet knapp 30,00 Euro zur Physiotherapie über 50,00 Euro

    Wie soll man das als ALG II Bezieher bezahlen?? Zum durch die Krankheit meiner Frau schon der Zuschlag von 300,00 Euro gestrichen wurde, da sie ja nicht arbeitet. Ferner ist das Krankengeld auch weniger als der Lohn!

    Wie soll meine Frau zum Arzt kommen bzw. zur Physiotherapie??

    Weiß jemand eine Lösung ??

    Vielen dank für Tipps!!!:pleasantry

  • Fahrten "ab und zu" zum Hausarzt sind pauschal im Regelsatz enthalten. Das muss ja jeder ab und zu mal, ob nun Arzt, Behörden usw. Der eine mehr, der andere weniger, aber das ist Sinn und Zweck von Pauschalen.

    Erst, wenn es über das Normale hinaus geht, also z. B. wöchentliche Termine beim Physiotherapeuten über einen längeren Zeitraum, könnte nach § 22 Absatz 6 SGB II - Mehrbedarfe geltend gemacht werden.

  • Muss dazu sagen, das wir sonst auch zum Arzt fahren können, haben ja ein Auto.

    Es ist normal auch kein Problem.

    Nur die jetzige Situation ist keine Normale wie sonst.

    Frau kann nicht Auto fahren, ich habe keinen Führerschein, mit Bus ist keine Alternative:

    Die Busse fahren so schlecht, das kollidiert mit den Terminen.

    Und 28,00 € für einen Artztermin bzw. 50,00 € zur Physiotherapie sind bestimmt nicht im Regelsatz vorgesehen oder?

    Aber danke für den Hinweis auf § 22 Absatz 6 SGB II:thumbup:

    Bitte kein Vollzitat

  • Frau kann nicht Auto fahren, ich habe keinen Führerschein, mit Bus ist keine Alternative:

    Die Busse fahren so schlecht, das kollidiert mit den Terminen.

    Und 28,00 € für einen Artztermin bzw. 50,00 € zur Physiotherapie sind bestimmt nicht im Regelsatz vorgesehen oder?

    Die zum Arzt sind definitiv im Regelsatz enthalten. Das ist nunmal das Prinzip von Pauschalen. Was "auf dem Land" teuer ist (Fahrtkosten) wird dann durch was anderes, was in der Stadt teurer ist, ausgeglichen. Die normalen Fahrten, die jeder Mensch hat, sind also drin. Hättet ihr gar kein Auto, müsstest ihr die Fahrten zum Hausarzt trotzdem selbst bezahlen. Nur abweichende (besondere) Bedarfe, die nicht üblich sind (wie eben regelmäßig verordnete Physio-Termine über einen längeren Zeitraum) würden unter § 22 Abs. 6 fallen.

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