Bewilligungsbescheid ALG 1 aber vorläufiger Erstattungsanspruch

  • Hallo zusammen,

    ich wünsche allen erstmal ein gesundes neues Jahr 2022.

    Ich habe mich neu in diesem Forum angemeldet :-willkommen, da mich das Arbeitsamt etwas rätselnd zurücklässt. Ich möchte kurz meine Situation schildern:

    -Bedarfsgemeinschaft mit meinem Partner (er berufstätig)

    - ich beziehe seit 2021 Hartz 4

    -mein Partner ist in einem Beschäftigungsverhältnis (LKW Fahrer für Baustellen)

    Nun kommt es manchmal vor, dass mein Partner im Winter "Stempeln" :pleasantry muss. Dieses Jahr war es wieder so weit. Er bekam zum 10.01.2022 seine Kündigung (im Jahr 2020 hat er zuletzt für 2 Monate ALG 1 bezogen)

    Nun haben wir ALG 1 beantragt und haben am 05.01.2022 den Bescheid bekommen:

    vom 11.01.2022 - 28.02.2022 0,00 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers

    vom 01.03.2022 - 09.01.2023 28,24

    Nach telefonischer Nachfrage am 07.01.2022 wurde uns mitgeteilt, dass die Arbeitsagentur beim Jobcenter angefragt hat, ob ALG II dort beantragt wurde :hmm es würde ca. 3-4 Tage dauern bis sie von denen Bescheid bekommen. Warum dass plötzlich dieses Jahr so ist, konnte uns die Dame am Telefon nicht sagen :search. Sollte bis zum 24.01.2022 wir noch nichts von der Arbeitsagentur gehört haben, dass der Bescheid korrigiert wurde, sollen wir uns nochmal melden.

    Im Jahr 2020 hat mein Partner ohne viel Häckmäck ab dem darauffolgenden Tag der Kündigung ALG 1 bekommen und jetzt sowas.

    Könnte mir vielleicht jemand erklären wie die jetzt plötzlich darauf kommen? Sollte der Bescheid so durchgehen würde er ja erst zum 01.03.2022 Geld bekommen, aber man hat ja trotzdem laufende Ausgaben. Ich möchte es nur verstehen.

    Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

    LG Mona

  • Das ist ein normaler Vorgang, wenn ALG2 bezogen wird. ALG 1 wird ja als Einkommen beim ALG2 angerechnet. Solange es noch nicht fließt, zahlt das Jobcenter quasi Vorschuss auf das ALG 1 und das will es von der Agentur für Arbeit zurück.

  • Hallo Tamar und Danke für deine Antwort.

    Aber noch erschließt sich mir der Zusammenhang noch nicht ganz Sorry wenn ich mich blöd anstelle. Ich hätte da noch ein paar Fragen

    1. Auf dem Bescheid von ALG 2 wird für meinen Partner sowohl im Januar als auch im Februar das volle Einkommen angerechnet, also wie wenn er arbeiten würde. Deshalb ist der zu überweisende Betrag nur für mich gleich der Vormonate.

    2. haben wir noch kein ALG 1 bekommen, da das Arbeitsamt meint, sie müssten erstmal beim Jobcenter prüfen ob mein Partner dort Geld beantragt hat. Laut Bescheid würden wir erst im März ALG 1 für meinen Partner bekommen.

    3. Wenn das Jobcenter Vorschuss für meinen Partner zahlt, bräuchte ich nicht dazu auch ein Schriftstück in dem die Summe ersichtlich ist?

    Mein Geld vom Jobcenter wurde bereits auf dem Konto gutgeschrieben, aber was passiert jetzt mit dem Geld das meinem Partner zusteht? Vor allem wie erfahre ich Höhe?

    Für mich stellt es sich so dar, dass sich die Maus selbst in den Schwanz beißt. Mein Partner hängt in der Luft und jeder verweist auf den anderen. Im Arbeitsamt wird einem mitgeteilt sie warten auf Antwort vom Jobcenter. Hab ich dich dann richtig verstanden: Das Jobcenter hat mich bereits "abgefertigt" will aber den angeblichen Vorschuss den es gezahlt hat bzw. wird (Höhe bzw. Bezug ist unbekannt) vom Arbeitsamt haben welches jedoch sagt wir brauchen noch Antwort vom Jobcenter?

    Müsste dann mein Partner nicht auch einen Bescheid vom Jobcenter bekommen?

    Ist der Vorschuss dann gleich dem ALG 1?

    Fragen über Fragen :)

  • 1. Das mag ja so sein, denn Lohn wird nach Zufluss angerechnet. Aber auch Alg1 ist am 31.1. fällig und damit leistet das Jobcenter trotz Anrechnung von Lohn mit dem Januar ALG2 auf das Alg1 voraus.

    2. Das habe ich verstanden und erläutert, wieso das so ist. Weil dem JC unter Umständen ein Teil des Arbeitslosengeldes zusteht.

    3. Nein. Das Schreiben hast du. Das ist der aktuelle Bewilligungsbescheid, auf dem ja noch kein Alg1 ab 11.1. als Einkommen aufgeführt ist.

    Dein Partner hängt nicht in der Luft. Euer Lebensunterhalt ist mit seinem Lohn und dem aufstockenden ALG2 doch gedeckt. Die große Lücke kommt erst noch, nämlich dann, wenn das Jobcenter das Alg1 z. B. ab März anrechnet und dann Ende Februar entsprechend weniger ALG2 zahlt, das Alg1 für März aber erst Ende März ausgezahlt wird.

    Auch bekommt dein Partner keinen extra Bescheid. Wozu? Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft und bekommt gemeinsam ALG2. Das ist nicht dein ALG2 Bescheid, das ist euer Bescheid.

    Ob der Vorschuss gleich Alg1 ist, weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht, was er an Alg1 bekommt und wie hoch euer ALG2 ist, welche Freibeträge berücksichtigt werden usw. Wende dich ans Jobcenter, dass die vielleicht die Erstattung noch im Januar abwickeln, so dass er bereits ab Februar Alg1 direkt bekommen kann. Aber bedenke dabei die unterschiedliche Zahlweise! Es wird definitiv einen Monat mit deutlich weniger Geld geben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!