ALG II Anrag - Bedarfsgemeinschaft - Partnerin Minijob und ihre Eltern

  • Guten Abend zusammen!

    Zum Sachverhalt:

    Ich wohne zur Zeit mit meiner Partnerin Mietfrei mit in der Eigentumswohnung ihrer Eltern.

    Sie hat seit ein paar Monaten einen Minijob ~350€. Ich habe Ende Dezember einen Antrag auf ALG II gestellt.

    Ihre Eltern lassen uns kostenlos mit in der Wohnung wohnen. Ihre Mutter hat bis vor ein paar Monaten den Supermarkteinkauf des Haushaltes übernommen, hatte dann aber leider einen Unfall und ist seit einigen Monaten in Reha. Der Vater hat für ein paar Monate die Einkäufe übernommen und zum 01.01.22 jetzt die Zahlung/Kostenübernahme eingestellt.

    Was mich jetzt gewundert hat, bzw. was ich noch nicht ganz verstehe ist, dass ich mit dem Schreiben zur Bearbeitung des Antrags auch ein Formular (Arbeitspaket SGB II) für meine Partnerin erhalten habe. Mit ihrem Geld kommt sie selber gerade so über die Runden. Eigentlich wollte nur ich ALG II beantragen, da ich zur Zeit keinen Job habe. Sie hat ja einen der für sie reicht. Sie will mit dem Amt nichts zu tun haben hat sie mir gesagt.

    Auch habe ich mich über folgende Abschnitte gewundert: :grumble

    Bitte bringen Sie Ihre Einladung sowie Ihren und die von den weiteren Mitgliedern Ihres Haushaltes, gültigen Personalausweise // Reisepässe // Aufenthaltstitel zu diesem Gespräch mit.

    Und der Abschnitt:

    Bitte bringen Sie zur persönlichen Abgabe der Unterlagen, auch alle erwerbsfähigen Personen über 15 Jahre, die nicht in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung sind, zum Termin mit.

    Soll das heißen, dass ich auch die Ausweise der Eltern meiner Partnerin abgeben soll und diese auch zum Termin erscheinen sollen? Der Vater arbeitet und die Mutter ist gerade in Reha. Die haben doch rein gar nichts damit zu tun, oder doch?

    Ich wollte den Antrag eigentlich nicht so an die große Glocke hängen, da ich zum Vater nicht das beste Verhältnis habe. Wahrscheinlich würde er rummaulen und wieder ein Fass aufmachen, wenn ich nach seinem Ausweis frage, geschweige denn ob er mitkommen würde.

    Zusammengefasst:

    1) Muss meine Partnerin jetzt auch einen ALG II Antrag stellen bzw. sich zwangsvermitteln lassen?

    2) Muss meine Partnerin zum Erstgespräch mitkommen?

    3) Muss ich die Ausweise etc. ihrer Eltern mitbringen?

    4) Müssen die Eltern meiner Partnerin mitkommen?

    Danke und frohes Neues! :beer

  • 1) Du stellst den Antrag für sie mit, denn ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Und ja, auch sie muss besser bezahlte Arbeit suchen.

    2) Nein. Aber sie wird sicher einen eigenen Termin erhalten.

    3) Nein.

    4) Nein.

  • Hallo Tamar, danke für die Antwort!

    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass meine Partnerin noch Studentin ist. Da kann man glaube ich nur bis 450€ verdienen und sie darf ja wohl weiterstudieren, oder? (Sie ist btw. 28, ich 31)

    Danke.

  • Das Jobcenter zwingt meine Partnerin also dazu Bafög zu beantragen obwohl sie studiert und einen Minijob hat?

    Edit: Bafög ist doch ein Kredit, den man zurückzahlen muss. Kann man wirklich dazu gezwungen werden?

  • Vorrangige Leistung schön und gut. Aber nur ich wollte doch eigentlich ALG II beantragen.

    Meine Partnerin muss sich also "verschulden" weil ich derzeit nicht meinen Lebensunterhalt finanzieren kann?

  • Okay muss sie dann von ihrem Bafög was an das Jobcenter abdrücken?

    Und kann ich jederzeit wieder aus dem ALG II Bezug raus oder wird mir dann Sozialbetrug oder dergleichen vorgeworfen?

  • Sie muss nichts "abdrücken". Das Bafög wird als Einkommen angerechnet und mindert entsprechend euer ALG 2.

    Natürlich kannst du jederzeit auf ALG 2 verzichten. Ob dir ggf. irgendwann mal Betrug vorgeworfen wird, kommt darauf an, ob du irgendeine Betrugshandlung vorgenommen hast.

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