Einladung zu einer telefonischen Beratung ohne Rechtfolgebelehrung vom JC erhalten

  • Hallo,

    JC hat mir postalisch eine "Einladung zu einer telefonischen Beratung" geschickt. (siehe Anhang). Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht dabei. Eine Telefonnummer von mir haben die nicht, bekommen die auch nicht. Seit September bis Ende Februar ist mein H4 Antrag vorerst genehmigt. (Zahlungen hab ich auch erst Mitte Dezember!!! ausbezahlt bekommen!) Und das ist die 1. Kontaktaufnahme von denen, was Beratung in Sachen Job betrifft. Dieses JC lädt vereinzelt auch zu persönlichen Terminen vor, lt Homepage. In diesem Jahr werde ich übrigens 50.

    Meine Frage:

    Muss ich den Termin wahrnehmen, da keine Rechtsfolgenbelehrung ? Könnten Sanktionen folgen? Beratungsbedarf besteht von meiner Seite aus nicht, ausserdem der Satz "... Sie zu beraten und Ihre Daten auf dem aktuellen Stand zu halten." hat schon so ein "Gschmäckle".

    Danke für Bemühungen IMG_20211226_113715 (1).pdf

  • Nein, es kann keine Sanktionen geben. Allerdings garantiert auch keine Ruhe. Dann wirst du persönlich eingeladen oder es kommt was Schriftliches, vielleicht auch eine Maßnahme. Es gibt auch Fallmanager, die nach Hause kommen etc. Vielleicht solltest du es dir also überlegen. Mitspielen hilft meist mehr.

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