ALG II Weiterbewilligungsantrag und Leistungen aus Zahnzusatzversicherungen

  • Ich habe eine Zahnzusatzversicherung, die mir einen bestimmten Betrag für eine teurere erfolgte Zahnbehandlung überweisen wird.

    Der eigentliche Rechnungsbetrag war wesentlich höher und wurde schon bezahlt.

    Soweit ich weiß, ist das eine zweckgebundene Auszahlung, die ja das ausgleichen soll, was ich eh schon bezahlt habe an den Zahnarzt.

    Muss ich in dem Fall irgendwas unternehmen? Kann es in irgend einer Weise angerechnet werden?

    Oder reicht es aus, wenn ich bei meinem Weiterbewilligungsantrag

    eine Kopie der entsprechenden Zahnarztrechnung beilege?

    Und dass ich ja jeden Monat einen bestimmten Betrag an die Zahnzusatzversicherung zahle,

    sehen sie dann ja auch.

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