Kostenübernahme für Annerkennung des Zeugnises

  • Hallo,

    die Situaition sieht so aus. Momentan bekomme ich ALG II und wohne mit meinen Partner. Im Febraur 2022 bekomme ich schon keine Leistungen vom Jobcenter, weil mein Partner, der arbeitet Vollzeit, und ich als eine Bedarfsgemeinschaft berechnet werden. Danach bekomme ich gar keine Leistungen mehr. Ich habe schon einen Antrag für Ubernahme der Kosten vom August 2021 (die Anerkennung des Zeugnisses aus Ausland), aber kann den nur im März 2022 stellen. Leider bekomme ich alle Rechnungen nur im März.

    Könnten Sie mir bitte sagen, ob es möglich ist, diese Erstattung der Kosten zu bekommen. Falls ich in März im Nachhinein den Antrag stelle.

    Vilen Dank im Voraus

    Kseki

  • Nein. Ohne Bedürftigkeit keine Hilfe vom Jobcenter. Vielleicht von der Agentur für Arbeit im Rahmen des Vermittlungsbudgets, wenn du dich nach Beendigung des ALG2 Bezuges dort arbeitslos meldest.

  • Nein. Ohne Bedürftigkeit keine Hilfe vom Jobcenter. Vielleicht von der Agentur für Arbeit im Rahmen des Vermittlungsbudgets, wenn du dich nach Beendigung des ALG2 Bezuges dort arbeitslos meldest.

    Vilen Dank für die Antwort. Wenn ich es richtig verstehe, kann ich diesen Antrag nur dann stellen, wenn ich mich arbeitsuchend in der Agentur für Arbeit melde und ihre Genehmigung dafür bekomme. Genauer gesagt kann ich nicht jetzt den Antrag für die Anerkennung meines Zeugnises stellen und später mit aller Rechungen in die Agentur für Arbeit kommen?

  • Zum einen ist es sowieso eine Ermessensleistung, es besteht so oder so kein Rechtsanspruch darauf, zum anderen wird die Agentur für Arbeit derzeit nichts machen können, da aktuell noch das Jobcenter zuständig ist. Und das kann nichts machen, weil die Kosten noch nicht fällig sind.

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