Anrechnung Darlehen als Einkommen

  • Hallo,

    wir sind bei einem neuen jobcenter. Der Umzug war holprig da zwei jobcenrter in unterschiedlichen Bundesländern,

    Meine Mutter hatte mir monatlich Darlehen im 3-stelligen Bereich gewährt, damit wir unter anderem unsere Wohnung renovieren konnten. Jetzt hat das jobcenter bei der Antragsstellung diese Darlehen als regelmäßiges Einkommen angerechnet . Im August waren es 600 Euro Darlehen, Im September und Oktober abzgl. Rückzahlungen der Darlehen 350 und 250 Euro. Nur werden uns aber jeden Monat inkl. des Novembers 600 Euro abgezogen, Widerspruch läuft seit fast 3 Monaten aber das jc stellt sich stur. Für die Darlehen wurden korrekte Darehensverträge gemacht. Grundlage ist ei Urteil des BSG. Die sieht das kobcenter aber eher als Beweis, das es keine Darlehen sondern Gelder zu Unterhalt waren. Die Rückzahlungen der Darlehen werden ignoriert. Der Anwalt kommt aktuell auch nicht weiter. Da wir aktuell nur 749 Euro monatl. ausgezahlt bekommen, sind wir natürlichvmit der Miete im Rükstand. Das interessiert das jc ebenfalls nicht, Momentan ist bis Ende 2021 die Angemessenheitsprüfung ausgesetzt. Das wird vom jc ebenfalls ignoriert. Losgelöst von der generellen Kürzung werden auch noch die Miete und Nebenkosten gekürzt und Darlehen für Kaution wird nicht gezahlt, weil die Angemessenheit nicht geprüft wurde ud der Mietvertrag ohne Zustimmung des jobcenters unterschreiben wurde, Aber genau die ist halt ausgesetzt. Meine Frau benötigt wegen einer OP zusätzliche Vitamine und Eiweiß. Ist vom INternisten bestätigt. Ebenfalls, hier aus medizinischen Gründen, abgelehnt. Die restlichen Widersprüche haben es in fast 3 Monaten noch nicht einmal in die Widerspruchsateilung geschafft. Ich bin bei einem Anwalt, aber der kommt nicht wirklich aus den Puschen,

    Aus meiner Sicht wird hier ganz kar gegen geltendes Recht verstoßen. Machen sich da die Sachbearbeiter nicht sogar strafbar? Zumindest die Punkte, Darlehen als Einkommen, Anträge auf Darlehen und Angemessenheitsprüfung sind auch nach Aussage meines Anwalts eindeutig zu unseren Gunsten. Dieses jobenter ist auc bekannt für seine einsamen Entscheidungen. Aber dürfen die Sachbearbeiter ungestraft so offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen? Der Teamleiter mit dem ich sprach wußte ganz klar von der ausgesetzen Angemessenheitsprüfung. Erst nachdem ich ihn darauf ansprach sagte er:" ja, aber Anfang des nächsten Jahres werden wir sie dann darauf hinweisen, das die Miete gekürzt werden kann." Da er aber in die Entscheidungsfindung eingebunden war, haben die Mitarbeiter die an der jeweiligen Entscheidung beteiligt waren hier meiner Meinung nach, ganz klar gegen geltendes Recht verstoßen. Natürlich haben wir alle beteiligten Mitarbeiter uf die jeweiligen Urteile des BSG bzw. Gesetzte hingewiesen.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr Tipps für eine wetere Vorgehensweise für mich hättet.

    Viele Grüße

  • Eine Strafbarkeit nur aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen gibt es nicht. 3 Monate nach Erhebung des Widerspruchs kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Das sollte ein Anwalt aber wissen.

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