ALG II - Bedarfsgemeinschaft Einkommen Anrechnung bei gemeinsamer Selbstständigkeit - Freibeträge

  • Hi,

    meine Frau und ich arbeiten beide als Selbstständige an der gleichen Sache. Also sind Ausgaben/Einnahmen etc. alles geteilt. Wir verdienen durchschnittlich noch unter 400€ im Monat und haben jetzt eine vorläufige Bewilligung bekommen zu der ich 2 Fragen habe. Natürlich könnte ich theoretisch beim Amt nachfragen, aber ihr glaubt gar nicht, was für ein ewiges hin und her es seit Beginn der Selbstständigkeit gab, xxxxx

    Bescheid im Anhang.

    1. Im Bescheid stehen 122,28€ bei "Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen", was bedeutet, dass ein Freibetrag von 100€ plus 20% genommen wurde. Müssten es bei Ehepartnern nicht eigentlich 200€ sein, vor allem, wenn sie gemeinsam daran arbeiten? Als Single hatte ich vorher bereits 100€.

    2. Des Weiteren steht dort im 2. Absatz, dass bei Erwerbseinkommen bis zu 400€ ein Absetzbetrag von 100€ berücksichtigt wird. Müsste es dort nicht auch pro Person gelten, also 200€ Absetzbetrag bei insgesamt 800€ Erwerbseinkommen?

    Hat hier jemand Erfahrungen bzw. wenn ich richtig liege, wie kann ich das dem Amt richtig mitteilen, dass es kein ewiges hin und her wird, weil ich die Paragraphen nicht kenne?

    Danke sehr! :beer

  • Stimmt. Also ist da bereits der Fehler und ich schreib dem Amt, dass das Einkommen geteilt werden muss? Wie wäre es denn, wenn nur eine Person das Einkommen generiert? Ist der Freibetrag dann auf 100€?

    Hat jemand eine Antwort auf meine beiden Anfangsfragen? :search

  • Hat denn jeder ein Gewerbe angemeldet oder was für eine vertragliche Regelung liegt diesem gemeinsamen Arbeiten zugrunde, obwohl der Umfang der Arbeit anscheinend noch nichtmal der Vollzeittätigkeit einer Person entspricht, wenn diese 211 Euro im Monat für die Arbeit beider Personen stmmen?

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