ALG II Erstantrag und private Krankenversicherung

  • Hallo ihr Lieben,

    In den kommenden Monaten werde ich zum ersten mal ALG II beantragen müssen. Ich bin chronisch krank und muss leider mein Studium abbrechen, weil ich nach mehreren Krankheitssemestern den Wiedereinstieg einfach nicht schaffe. Das ist eine schreckliche Zeit für mich.

    Ich bin seit meiner Geburt privat versichert, mittlerweile nicht mehr über meine Eltern. Der Mehrwert meiner privaten Krankenversicherung ist wegen meiner schweren Erkrankung für mich immens. Ich habe insgesamt mehrere Jahre meines Lebens in Kliniken verbracht. Klar ist es da hilfreich, wenn die Versicherung z.B. den Zuschlag für das Einbettzimmer zahlt. Jetzt habe ich Angst in einen Basistarif wechseln zu müssen, dessen Leistungen einfach viel schlechter sind.

    Gibt es eine Möglichkeit für mich in meinem Tarif zu bleiben? Ich kann überhaupt nicht einschätzen, wie teuer er wird, wenn ich nicht mehr Student bin. Aktuell zahle ich etwa 300€.

    Freue mich auf eure Antworten.

    Liebe Grüße

  • Es gibt keine Verpflichtung zum Wechsel in den Basistarif wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht. Das ist lediglich ein Mythos.

    Statt dessen ist es folgendermaßen:

    Wer privat krankenversichert ist, erhält nach § 26 SGB II einen Zuschuss zu den monatlichen Krankenversicherungsbeiträgen (inkl. PV). Dieser ist der Höhe nach auf die Hälfte der Kosten des Basistarifs der Versicherung gekappt.

    So lange die eigene private Kranken- und Pflegeversicherung nicht teurer als der hälftige Basistarif ist, zahlt das Jobcenter also die vollen Kosten der PKV. Das gilt allerdings nur für die laufenden monatlichen Beiträge. Wer eine Selbstbeteiligung oder ähnliches hat, bleibt darauf sitzen.

    Ist der monatliche Beitrag teurer als der hälftige Basistarif, dann muss man den Rest selbst drauflegen.

    Der Wechsel in den Basistarif ist freiwillig (!) jederzeit möglich, während man als privat Versicherter beim Jobcenter ist. Man muss aber nicht. Es ist vielmehr eine Art "Rettungsanker", falls der bisherige Tarif im Leistungsbezug nicht finanzierbar ist oder die angebotenen Leistungen geringer als der gesetzliche Versicherungsschutz sein sollten (und man auf den Unterschied angewiesen ist).

    Tatsächlich ist der Wechsel nur nach sehr sorgfältiger Prüfung der zukünftigen Auswirkungen zu empfehlen. Denn es gibt keine gesetzliche Rückkehroption in den alten Tarif.

    Fazit: Mit den genannten 300 Euro monatlich sollte es kein Problem geben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!