Mutter bezieht Witwenrente und ALG II - Sohn ist Vollzeit beschäftigt

  • Folgender Sachverhalt:
    Mutter wohnt zur Miete und bezieht Hartz 4 und Witwenrente - Knappe 900 Euro. Der Sohn zieht zu seiner Mutter und ist Vollzeit beschäftigt. Er verdient um die 1500 Euro Netto und ist über 30.
    Nun meine Frage: - Muss der Sohn die Miete übernehmen? - Wo muss seine Mutter die Veränderung angeben? Bekommt die Mutter weniger Hartz 4? - Wird das Geld in irgendeiner Form angerechnet?

    Anderer Sachverhalt:
    Meine Mutter wohnt zur Miete und ist jetzt Witwe. Vorher hat sie mit meinem Vater zusammengewohnt. Miete betrug 374 Euro. Jetzt wohnt sie noch alleine. Darf/Kann sich die Miete dadurch ändern? Weniger, etc? Gibt es da irgendeine Form von Senkung?

    Ich würde mich über jede Information freuen

    Viele Grüße

  • 1. Wenn du einziehst, musst du die halbe Miete zahlen. Um den Betrag mindert sich das ALG2 deiner Mutter.

    2. Die Frage ist nicht verständlich. Miete zahlt man aufgrund eines Vertrages. Warum soll sich die Miete ändern?

  • 1. Also zum ersten Punkt: Wie teilen sich meine Mutter und Ich die Kosten für die Miete? Zahlt sie alles, zahl ich alles? Wenn 50:50, von welchem Konto ziehen die dann die Miete ab?
    Um wie viel würde sich das ALG 2 mindern? Was wäre mit GEZ?


    ICh bin ja über 30. Zähle ich dann überhaupt zur Bedarfsgemeinschaft?

    Viele Grüße

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefasst

  • Also zum ersten Punkt: Wie teilen sich meine Mutter und Ich die Kosten für die Miete? Zahlt sie alles, zahl ich alles?

    Ähm, liest du:

    Wenn du einziehst, musst du die halbe Miete zahlen.

    Was verstehst du an "musst du die halbe Miete zahlen" nicht? Von welchem Konto ihr dann die Miete abbuchen lasst, ist eure Sache.

    Um wie viel würde sich das ALG 2 mindern?

    Auch das habe ich doch bereits beantwortet:


    Um den Betrag mindert sich das ALG2 deiner Mutter.

    Sie bekommt den Betrag weniger, den die halbe Miete ausmacht.

    ICh bin ja über 30. Zähle ich dann überhaupt zur Bedarfsgemeinschaft?

    Nein. Das hat mit dem Sachverhalt, dass du die halbe Miete zahlen musst, auch gar nichts zu tun, ob BG oder HG. Es ist einfach so, dass dich eine Person, die Leistungen vom Staat bekommt (auch für die Miete) nicht einfach kostenlos wohnen lassen darf, da du dadurch indirekt auch Leistungen beziehen würdest, obwohl du gar keine benötigst.

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