Kind Ausbildung - Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo

    Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen.

    Vorab: ich bin mehrfach chronisch krank, kann nur noch Stundenweise arbeiten und beziehe daher Hartz4. Lebe mit meiner Tochter alleine.

    Sie beginnt nächstes Jahr ihre Ausbildung, ist dann 16 Jahre jung. Sie würde Netto 675€ / Brutto wohl ca. 536€ im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Der Nettolohn steigt jährlich um 100€.

    Ich versuche nun raus zu bekommen, ob sie dann weiterhin Teil der Bedarfsgemeinschaft ist oder wir nur noch eine Haushaltsgemeinschaft wären. Ich lese einiges von Freibetrag (100+20%) und von "berechnet wird doppelter Regelsatz + Hälfte Miete um nicht mehr Teil einer BG zu sein".

    Ich blicke leider nicht mehr durch. :(

    Kann uns jemand diese Rechnerei etwas aufschlüsseln?

    Mein Regelsatz 446€

    Ihr Regelsatz wäre 373€

    Miete gesamt 424€

    Ihr Mietanteil also 212€

    Mein Einkommen liegt im Durchschnitt bei 100€ monatlich (übertrifft selten den Freibetrag).

    Meine Tochter erhält noch Kindergeld in Höhe von 219€.

    Sie hat in der Ausbildung monatliche Ausgaben die sie von ihrem Einkommen zahlen muss: Fahrkosten 60€ und Verpflegungskosten von ca. 40€. Sie schläft Wochenweise "kostenlos" in ihrem Betrieb, da dieser fast 130km entfernt ist. Die Berufsschule ist jedoch in der Nähe von mir, so daß sie nicht ausziehen muss.

    Wenn ich Daten/Zahlen vergessen habe, schreibe ich diese gerne nach.

    Ich bedanke mich sehr für Antworten.

    Freundliche Grüße

  • Du verwechselst brutto und netto.

    373 Regelsatz

    212 Miete

    = 585 Bedarf

    536 Euro Lohn

    - 215 Euro Freibetrag (ich rechne mit dem Grundfreibetrag, da sich Fahrtkosten anders berechnen und Verpflegung im Regelsatz enthalten ist. Außerdem denke ich, dass es sich doch wahrscheinlich um vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung handelt, für die sie eine Selbstbeteilung leisten muss, oder? Also eigentlich sogar eine Sachleistung, mithin Einkommen)

    219 Euro Kindergeld

    = 540 Euro Einkommen

    Damit hätte sie noch einen Restanspruch auf ALG 2 vom 45 Euro.

  • Hallo Tamar und vielen lieben Dank für Deine Antwort. :)

    Oh, verwechselt, stimmt. Entschuldigung

    Ja richtig, die Verpflegung wird vom Arbeitgeber bereitgestellt und man kann die 40€ Verpflegunsgeld als Selbstbeteiligung ansehen.

    Darf ich fragen wie du auf die 215€ Freibetrag kommst?

    Wenn sie aber aus der BG nicht heraus fällt, da noch Anspruch besteht, zahlt sie dennoch die 212€ Miete an mich ja?

    Ich dachte das zählt nur für nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörige. Also wenn man zum Beispiel zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört.

    Grüße

  • Freibetrag sind 100 Euro + 20% von 575 Euro, wie du inzwischen ja bereits weißt.

    Auch, wenn sie aus der BG fallen würde, weil sie mehr verdient, müsste sie dir doch ihren Mietanteil geben, wie sollte das sonst funktionieren? Vom Jobcenter bekommst du nur deinen Mietanteil.

    Und die 45 Euro, die du für sie bekommst, reichen ja nicht. Du musst mit ihr vereinbaren, was sie dir zusätzlich zu den 45 Euro vom Jobcenter und dem Kindergeld abgibt. Halbe Miete, Strom, Essen, Trinken, Telefon usw. Rechne das zusammen, ziehe Kindergeld ab und die 45 Euro vom Amt und schau, was du noch für den Rest benötigst, dass du den Haushalt auch für sie führen kannst.

    Mit BG oder HG hat das wenig zu tun.

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