Befristete Erwerbsminderungsrente und Erwerbstätig in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,ich habe folgendes Anliegen.

    Meine Partnerin und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bekomme befristete volle Erwerbsminderungsrente und meine Partnerin geht arbeiten.

    Meine Rente beträgt 704,51 € ,sie verdient 350 € und bekommt die Hälfte unserer Miete vom Sozialamt ihres Kostenträgerlandkreises.

    Meine Frage ist ob ich vom Jobcenter auch die Hälfte unserer Miete bezahlt bekomme oder ob mir weniger zusteht?

    LG Susi1973

  • Wieso bekommt sie was vom Sozialamt und nicht vom Jobcenter? Ist sie schon Altersrentner oder auch erwerbsgemindert?

    Und wenn sie beim Sozialamt ist: wieso solltest du als Erwerbsgeminderter was vom JC bekommen? Dazu bedarf es einer erwerbsfähigen Person in der Bedarfsgemeinschaft.

  • Hallo Tamar,also meine Partnerin hat früher in einem anderen Landkreis gewohnt und das Sozialamt bzw. der Landkreis von dort ist Kostenträger geblieben. Sie arbeitet in einer WfbM und bekommt deshalb Sozialhilfe.

    Sie ist ja erwerbsfähig,habe doch geschrieben das sie arbeiten geht :)

    Zusammen haben wir 1054 €,davon geht unsere Miete von 607 € runter. Meine Partnerin bekommt 303,50 € von ,,ihrem'' Sozialamt und ich muss meine Hälfte von meiner EM Rente bezahlen. Ich würde gerne wissen mit wieviel Geld ich wohl rechnen kann was das JC zahlt,denn die sind noch für mich zuständig solange meine EM Rente befristet ist.

    Gibt es eine Summe die zwei Personen zur Verfügung stehen muss zum Leben?

  • In einer WfbM gilt man Kraft Gesetzes als erwerbsgemindert. Das ist keine Arbeit im Sinne der Anforderungen des normalen Arbeitsmarktes. Deshalb auch das Sozialamt.

    Deine Rente reicht für deinen Mietanteil und Regelsatz, drin Bedarf liegt bei ca. 700 Euro. Du kannst ggf. Wohngeld beantragen.

    Das JC ist nicht zuständig, da es keine erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft gibt.

  • Ok das mit der WfbM wusste ich nicht,aber bei mir ist das Jobcenter zuständig da meine EM Rente befristet ist.

    Erst wenn sie unbefristet ist bekomme ich Geld vom Sozialamt.

    Ich hatte dort nämlich einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt und der wurde abgelehnt mit dem Hinweis das das Jobcenter zuständig ist,eben wegen der befristeten EM Rente

  • Das ist nicht korrekt.

    Befristete EM-Rente ohne ein erwerbsfähiges Mitglied in der BG = 3. Kapitel SGB XII

    Unbefristete EM-Rente = 4. Kapitel SGB XII

    Es sei denn, es ist eine Arbeitsmarktrente.

    Aber wie schon geschrieben: mit 700 Euro Rente deckst du deinen Bedarf bis auf ein paar Euro und für die kannst du Wohngeld beantragen.

  • Danke erstmal für Deine Antwort.

    Das ist ja echt zum Haare raufen,erster Antrag vom JC wurde abgelehnt,die schickten mich zum Sozialamt. Die lehnten es auch ab und sagten ich muss zum JC und nun ist das schon wieder falsch?

    Ich bekomme echt bald die Krise 😟

    Naja die Antwort vom JC steht ja noch aus,mal sehen was dort drinsteht und wenn es nichts von denen gibt beantrage ich halt Wohngeld ☺️

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