ALG II - Arbeitsaufnahme September - Zuflussprinzip und Fragen

  • ich habe so oft gelesen, das man sich Große finanzielle Probleme einhandelt, wenn man " zu früh" eine Arbeitsaufnahme ( die bei mir am 1 September beginnt ), der Arge meldet.

    Ich fange zwar am ersten September die neue Stelle an, bekomme aber erst sechs Wochen später den ersten Lohn. Also am 15 Oktober. Liege ich da richtig, das mir also letztmalig ende August, für den Monat September dann, nochmal Geld zusteht, obwohl ich am ersten September den Job anfange aber ohne einen Cent da stehen würde, weil das erste Geld sechs Wochen später ausbezahlt wird? Liegt es immer an dem Sachbearbeiter ob schon eher eingestellt wird, was doch nicht richtig wäre, wegen diesem "Zuflussprinzip".?

    Meine zweite Frage wäre...ausgerechnet ende August endet die Bewilligung für Hartz4 und ich muss neu beantragen. Kann ich das so ausfüllen wie immer und ende August dann mitteilen, das ich eine neue Stelle antrete und mich damit abmelde?

    Um es nochmal deutlich zu sagen!! Ich habe nicht vor, doppelt zu kassieren.!! Ich habe nur Angst am ersten September keine Miete usw. mehr zahlen zu können

  • Es gibt schon lange keine "Arge" mehr...

    Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der erste Lohn erst im Oktober kommt, sollte es für die Bewilligung September keine Probleme geben.

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