ALG II Bezug - Sanktion - Rechte und Pflichten

  • Tag zusammen :hi

    ich bin vor einiger Zeit auf diesen Text gestoßen:


    Das BVerfG hatte am 5. November 2019 entschieden, dass monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Die Jobcenter dürfen die monatlichen Leistungen aber weiter um bis zu 30 Prozent kürzen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen.

    Gibt es dazu mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten oder gesammelte Erfahrungen was das kürzen/sperren von Leistungen angeht?
    Hält sich das Jobcenter an dieses Urteil oder ist weiterhin alles beim "alten" -> erster gröberer Verstoß 30%, zweiter 60 und dann 100.

    Kurz was zu mir und meiner aktuellen Situation.
    Ich bin aktuell 33 Jahre alt und mir wurde Mitte 2019 eine neue Vermittlerin zugeteilt, die im Gegensatz zu meinem anderen Vermittler extremen Druck ausübt was das Arbeiten angeht. Mit meinem vorhergehenden Vermittler konnte man gut reden, selbst Maßnahmen ablehnen die einem nicht zugesagt haben und dafür hat man eine andere bekommen. Das ist jetzt alles gar nicht mehr möglich.
    Von bisher 3 Terminen durfte ich mir schon 2x anhören das man gefälligst arbeiten zu gehen hat! Sie muss das schließlich auch und das trotz ihren 55 Jahren. Wir leben alle auf ihren kosten usw. Das übliche "blablabla" von Menschen die immer über Arbeitslose meckern und alle über einen Kamm scheren. Alle Faul, alle zu blöd sich was zu suchen usw. :dash Hat sicher jeder schonmal gehört.
    Man fühlt sich richtig unwohl bei dieser Person weil diese auch gerne mit Kürzungen und sofortige Sperren droht.
    zb. konnte ich aus gesundheitlichen Gründen Anfang 2020 zwei Termine in folge nicht nachkommen (Artest wurde ordnungsgemäß eingereicht und Telefonisch vorher abgesagt) und nachdem ich den 3. Termin wahrnehmen konnte, wurde gleich zur Begrüßung gesagt "Oh, Sie haben es geschafft ... wären sie heute wieder nicht gekommen, dann hätte ich ihr Hartz 4 eingestellt". WAS?! :pillepalle ich bin aus allen Wolken gefallen. :fie geht das echt so einfach?
    Man ließt immer was von 10% wenn man einen Termin verpasst aber sie kommt mir gleich mit 100% und das obwohl ich vorher entschuldigt war.
    Andere verpassen mehrmals hintereinander ihre Termine und bekommen auch keine 100% sondern 10 + weitere 10 usw.
    Als nächstes kam sie mit einem Bewerbungstraining um die Ecke (mein letztes lag keine 6 Monate zurück) also hätte ich ihr am liebsten gleich gesagt das ich das ganze nicht für Sinnvoll halte aber durch den Spruch mit der kompletten H4 Einstellung war ich so verunsichert ihr meine Meinung zu sagen, das ich einfach zu allem ja und amen gesagt habe. Hauptsache schnell wieder raus aus dem Zimmer.
    Naja und plötzlich fing das ganze mit Corona an ... seitdem habe ich noch nie wieder persönlich vorgesprochen.
    Aller paar Monate kommt nur ein Brief mit der Aufforderung meine Bewerbungsaktivitäten per Post an das Jobcenter zu verschicken und das wars.

    Wie sollte ich mich beim nächsten Termin verhalten?
    Könnte ich das Bewerbungstraining ablehnen oder muss ich angst haben das sie wieder ihre 100% Keule schwingt? :blackeye
    Oder dürfte sie nur laut Urteil maximal 30% kürzen, selbst wenn sie mir paar Wochen später wieder mit einem ähnlichen Bewerbungstraining kommt?

    Danke schon mal an alle die sich die Zeit genommen haben mein Wirrwarr zu lesen.
    Entschuldigt diverse Fehler im Text ...
    bin leider nicht so begabt was das schreiben und artikulieren angeht aber ich denke man sollte es verstehen.

      



  • Momentan bleibt es bei den 30% Sanktion. Eine Leistungseinstellung wäre in dem Fall auch keine Sanktion, sondern würde anders begründet, z. B. mit Zweifel an der Hilfebedürftigkeit oder Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit usw.

  • Hm, ganz sicher oder verstehe ich den Satz nur falsch? mein Jobcenter sieht das nämlich wohl anders. :D
    Ich hab neulich eine 30% Sanktion bekommen weil ich eine Maßnahme (Bewerbungstraining) abgelehnt habe und nun wird mir paar Wochen später erneut damit "gedroht" weitere 30% zu kürzen wenn ich die nächste Maßnahme nicht annehme.

    Ich habe darauf das Urteil vom BVerfG kurz angeschnitten aber davon war meine Sachbearbeiterin nicht wirklich beeindruckt. Sie ist der Auffassung das sie weiterhin ohne Einschränkungen kürzen darf.
    Lohnt es sich dagegen anzukämpfen oder hab ich keine Chance dagegen vorzugehen? :hmm

  • Ist doch logisch. Das JC hat 6 Monate Zeit für eine Sanktion, die aber nur 3 Monate dauert. Du kannst also sehr wohl jetzt eine Sanktion von 30% bekommen, beispielsweise vom 1.7.21 bis 30.9.21 und dann eben die nächste Sanktion von 30% vom 1.10.21 bis 31.12.21. Nur einmal eine Sanktion und dann nie wieder, das gibt es nicht.

  • Danke für die Antwort und ja, das ist natürlich logisch ;)
    Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
    Sie will mir die 30% vor dem Ablauf der alten Sanktion geben, also quasi eine 60% Sanktion. :fie

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