Rückforderung der Kaution nach 11 Jahren

  • Liebe Mitglieder,


    ich bin derzeit etwas verzweifelt.
    Habe Post vom Inkassoservice erhalten, dass eine im Jahre 2010 gezahlte Kaution vom

    JC ****** zurückgefordert wird und mir wird mit Zwangsvollstreckung gedroht.;(

    Ich habe 2 Mal ein Fax gesendet mit Widerspruch und dass dies schon lange verjährt sein müsste.
    Als Antwort kam lediglich, dass sie das Geld 30 Jahre lang einfordern können.=O

    Stimmt das? Kann es wirklich zu einer Zwangsvollstreckung kommen nach einer so langen Zeit? Was kann ich in so einem Fall tun? Bin dankbar für jeden Tip!!

    Unerheblich für die Fragestellung und bitte Forumsregeln beachten

  • Das war doch nur ein Darlehen, dir also von Anfang an bekannt, dass es bei Auszug, Beendigung ALG2 Bezug etc. zurück zu zahlen ist.

    Deine Angaben reichen nicht aus, um die Situation zu beurteilen. Gab es einen Darlehensvertrag oder einen Darlehensbescheid oder beides? Was wurde zur Fälligkeit des Darlehens vereinbart (Ende ALG2, Auszug, festes Datum...)?

    Wohnst du noch in der Wohnung? Bekommst du noch ALG2?

  • Das ist natürlich nicht schön und rechtlich auch ein großer Unterschied, ob es ein öffentlich-rechtlicher Vertrag war oder ein Verwaltungsakt. Auch weiß niemand, ob es nicht verjährungshemmende Maßnahmen gab usw. Was hast du denn nach Auszug mit der Kaution gemacht? Du wusstest doch, dass sie nicht dir gehört?!

    Wenn du nichts mehr hast, ist wohl der Gang zum Anwalt sinnvoll, damit der Akteneinsicht nimmt. Kann aber dann natürlich zusätzlich kosten, denn ggf. bekommst du keine Beratungshilfe, da du ja nicht bedürftig bist.

    Musst du wissen, ob es nicht einfacher ist, das Darlehen in Raten zurück zu zahlen. Ist doch eigentlich so, dass man weiß, was "Darlehen" bedeutet, oder? Was ist so schlimm daran, das geborgte Geld zurück zu zahlen? Und froh zu sein, dass man dir damals geholfen hat. Es gibt genug Länder, wo das nicht selbstverständlich ist.

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