Rechtshilfebelehrung

  • Hallo Leute!

    Meine Frage lautet: Ist es rechtens, das die Rechtshilfebelehrung des JC nicht vollständig ist? Ich wohne in Berlin und es fehlt immer der § 65 Grenzen der Mitwirkung.

    Hier informiert das JC ganz offensichtlich einseitig zu seinen Gunsten und enthält mir Hinweise auf meine Rechte vor.

    LG

    Ungerecht

  • Wie immer das Zauberwort auch genau heißt, bei uns in Berlin steht genau bei jedem Bescheid: "Auszug aus dem SGB 1". Danach folgen die Paragraphen 60, 66, 67. Das war`s.

  • Sorry, noch mal genau: Dieser Text war "Der Aufforderung zur Mitwirkung" des JC beigefügt. Genau genommen passt keines der vorgeschlagenen Worte.

  • Aber natürlich passt ein Wort. Du meinst eine Rechtsfolgenbelehrung. Dir muss mitgeteilt werden, was passiert, wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst, ansonsten hätte die Pflichtverletzung keine Folgen. Das verlangt § 66 Absatz 3 SGB I. § 65 SGB I regelt dazu nichts und muss daher auch nicht angeführt werden.

  • § 65 SGB Grenzen der Mitwirkung

    *************************

    Deine Antwort erstaunt mich sehr. In diesem § werde ich auf meine Rechte hingewiesen,

    übrigens der einzige in der Reihe und das regelt nichts? Das ist eine Regel, die meine

    Rechte regelt und als solche aufgestellt wird. Außerdem ist das JC dazu verpflichtet mich

    über meine Rechte aufzuklären.

    Tamar arbeitest Du beim JC?

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  • Bsp. für die Wichtigkeit des § 65 SGB II und für eine "Regelung":

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  • Nochmal: Du musst nur über die Folgen fehlender Mitwirkung belehrt werden. Das schreibt § 66 SGB I vor. Nicht über Grenzen der Mitwirkung. Dazu gibt es keine Belehrungspflicht. Das ist keine Rechtsfolgen, sondern das ist ein Recht.

    Wenn aufgrund einer Verletzung des § 65 SGB I deine Leistungen versagt wurden, kannst du das in der Widerspruchsbegründung anführen und begründen. Mit der Rechtsfolgenbelehrung hat das aber nunmal nichts zu tun.

    Verstehe den Unterschied zwischen Rechtsfolge und Recht.

    Und ja, ich arbeite in einem Jobcenter und zwar in der Rechtsabteilung. Falls du hier nur Beiträge lesen möchtest, die deine Auffassung bestätigen, bist du hier falsch. Weil deine Rechtsauffassung eben nicht korrekt ist, da es nunmal einen Unterschied zwischen Rechtsfolgen und Rechten gibt. Und belehrt werden muss nur über die Rechtsfolgen.

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