ALG II Aufstockung - Erwerbsminderungsrente - Vorlage von Kontoauszüge - Bedürftigkeitsprüfung und Fragen

  • Hallo,

    ich bin seit sehr vielen Jahren im ALGII-Bezug. Letztmalig wurde ALGII im September 2020 für 12 Monate weiterbewilligt. Kontoauszüge wurden nicht verlangt.

    Ich bezog seit 2 Jahren eine schmale Erwerbsminderungsrente, die bis April 2020 bewilligt wurde. ALGII ist also nur eine Aufstockung.

    Vor Ablauf der Rente schrieb mich das Jobcenter an.

    "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht, bzw. bestanden hat.

    Folgende Unterlagen werden benötigt: Aktueller Rentenbescheid"

    Die Rente habe ich nun für weitere 3 Jahre bewilligt bekommen. Der Rentenbescheid ging fristgerecht an das Jobcenter.

    Eine Woche nach der Aufforderung des aktuellen Rentenbescheids schreibt mir das Jobcenter:

    "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht, bzw. bestanden hat.

    Folgende Unterlagen werden benötigt: Kontoauszüge Februar und März 2021 lückenlos."

    Aus dem Schreiben gehen keine weiteren Gründe hervor. Auf die Möglichkeit, Passagen zu Schwärzen wird nicht hingewiesen.


    Bislang kann ich für dieses Vorgehen keine Gesetzesgrundlage finden. Vermute, dass der Weiterbewilligungsantrag ohne Prüfung wegen Corona durchging. Andererseits kann ich mich gar nicht mehr erinnern, wann ich zuletzt Auszüge vorlegen musste. Kann das Jobcenter jederzeit und ohne triftige Gründe zu nennen, Kontoauszüge fordern?


    Ein weiteres Problem ist, dass ich schon einige Jahre ein PayPal-Konto habe, welches nicht gemeldet ist. Dabei habe ich mir nichts Böses gedacht, da ich mich in der Summe nie an der Grenze zum Schonvermögen befand und es nicht der Erzielung von Gewinnen dient. Dazu habe ich es so in Erinnerung, dass in den Weiterbewilligungsanträgen lediglich gefragt wurde, ob sich an den Vermögensverhältnissen etwas geändert hat.

    Muß die Eröffnung eines PayPal-Kontos gemeldet werden?

    Meines Erachtens müssen nur Einnahmen gemeldet werden, durch die mein Vermögen vergrößert wird. Hierbei gibt es keine Freigrenze bis 100 Euro, da kein Gewerbe angemeldet, richtig?

    Sollte ich nun Kontoauszüge vorlegen müssen, werde ich dieses PayPal-Konto angeben, da in den letzten 2 Monaten Verkäufe über Ebay stattfanden.

    Wie sollte oder darf ich auf die Aufforderung nach Kontoauszügen innerhalb des Bezugszeitraumes reagieren?

    Vielen Dank nochmal.

    Defekte Verlinkung entfernt

  • Hallo!

    Eine Woche nach der Aufforderung des aktuellen Rentenbescheids schreibt mir das Jobcenter:

    "Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht, bzw. bestanden hat.

    Folgende Unterlagen werden benötigt: Kontoauszüge Februar und März 2021 lückenlos."

    Der Aufforderung ist nachzukommen und die Kontoauszüge sind einzureichen.

    Kann das Jobcenter jederzeit und ohne triftige Gründe zu nennen, Kontoauszüge fordern?

    Eine Bedürftigkeitsprüfung kann jederzeit durchgeführt werden, wenn

    Sozialleistungen bezogen werden.

    Ein weiteres Problem ist, dass ich schon einige Jahre ein PayPal-Konto habe, welches nicht gemeldet ist.

    Hätte bei Erstantrag sofort mit angegeben werden müssen und

    Nachweise eingereicht: Anlage Vermögen Punkt 2

    Falls irgendwelche Zweifel bezüglich der Pflichten bestehen, die ein

    Leistungsbezieher während des Bezugs von Sozialleistungen hat:

    Merkblatt Arbeitslosengeld 2 - Bundesagentur für Arbeit

    Auch während der Corona-Pandemie hat sich an den Gesetzen an sich

    nichts geändert. Es wurden nur einige Vorgänge vereinfacht.

    Gruß

  • Hallo und Danke.

    Ich habe, wie oft zu vor schon, einen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt, in dem nicht nach PayPal gefragt wird: ALG II Weiterbewillingsantrag

    Wie verhält es sich dann mit der fehlenden Angabe?

    Ich verstehe nicht, warum der Artikel mit offenbar falschen Informationen weiterhin auf Internetseite veröffentlicht bleibt. Dort heißt es, dass nur bei Antragstellung Kontoauszüge gefordert werden dürfen.

    Link Korrektur

  • Hallo!

    Ich verstehe nicht, warum der Artikel mit offenbar falschen Informationen weiterhin auf Internetseite veröffentlicht bleibt. Dort heißt es, dass nur bei Antragstellung Kontoauszüge gefordert werden dürfen.

    Wo liest du das denn? Nur damit hier die unsinnige Diskussion aufhört und

    wir uns endlich mit den tatsächlichen Fakten beschäftigen können:

    Muss ich beim WBA die Kontoauszüge vorzeigen?

    Grundsätzlich darf das Jobcenter bei einem Antrag auf Hartz IV Leistungen die Kontoauszüge einsehen, das gilt auch für den Weiterbewilligungsantrag. Im Regelfall wird die Einsicht in die Kontoauszüge der letzten drei Monate gefordert, vereinzelt kann das Jobcenter beim WBA die Vorlage der Kontoauszüge der letzten sechs Monate verlangen. Weitere Infos unter Kontoauszüge beim Weiterbewilligungsantrag.

    Steht da! Der Beschluss BSG, Urteil vom 19. 9. 2008 – B 14 AS 45/07 R bestätigt

    das Jobcenter und rechtfertigt die Forderung Kontoauszüge vorzulegen. Der erste

    Fehler wurde direkt beim ALG II Erstantrag gemacht und PayPal Konto nicht angegeben,

    obwohl es hätte angegeben werden müssen. Dann wird die Sache nicht besser, indem

    du die Folgeanträge falsch ausfüllst.

    Ich habe, wie oft zu vor schon, einen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt, in dem nicht nach PayPal gefragt wird:

    Das macht die Sache nicht besser, wenn beim ALG II Erstantrag das PayPal Konto

    nicht angegeben wurde in der Anlage Vermögen Scheint nicht anzukommen,

    aber gerne erneut:

    Hätte bei Erstantrag sofort mit angegeben werden müssen und

    Nachweise eingereicht: Anlage Vermögen Punkt 2

    PayPal Konto muss beim Erstantrag in der Anlage Vermögen Punkt 2 angegeben

    werden.

    Wie sollte oder darf ich auf die Aufforderung nach Kontoauszügen innerhalb des Bezugszeitraumes reagieren?

    Die Folgen trägt immer der Betroffene, wenn er Aufforderungen vom Jobcenter

    ignoriert. Deshalb PayPal Konto melden und Kontoauszüge einreichen. Aber wie

    geschrieben, deine eigene Entscheidung und hier nur Rechtsgrundlage mit

    Empfehlung.

    Damit wäre das Thema dann ausreichend beantwortet. Abschließend auch erneut

    Informationen mit der Empfehlung sie gründlich zu lesen. Erspart in Zukunft viel

    Ärger mit dem Jobcenter:

    Merkblatt Arbeitslosengeld 2 - Bundesagentur für Arbeit

    Anlage Vermögen Punkt 2

    SGB II

    SGB I

    Abschließend noch einen Ratgeber Arbeitslosengeld II - 13. Auflage Januar 2021,

    enthält auch die neusten Corona-Informationen.

    Gruß

  • Als ich meinen Erstantrag stellte, hatte ich kein PayPal - Konto.

    ********************

    Ich bezog mich auf diesen Artikel. Dort steht, dass Auszüge nur bei Anträgen vorzuzeigen sind.

    Hier ein Zitat von dieser Seite: Link defekt Im letzten Satz wird von einem Antrag geschrieben. Wer stellt Eures Wissens nach diesen Antrag und warum? Vielen Dank.

    Einen defekten Link entfernt und bitte für Zitat von

    Text-Passagen die Zitatfunktion des Forum nutzen

    Wir bleiben sachlich

  • Hallo!

    Als ich meinen Erstantrag stellte, hatte ich kein PayPal - Konto.

    Dann bitte jetzt melden und die Kontoauszüge einreichen, wie gefordert.

    Letztendlich liegt die Entscheidung beim Hilfsbedürftigen selbst, was er

    macht. Wenn er auf die Sozialleistung angewiesen ist, wird er seinen

    Mitwirkungspflichten sicher nachkommen.

    Das keine Kontoauszüge verlangt werden dürfen, gab es nie und wird es

    auch nicht geben. Es können auch bei Weiterbewilligungsanträgen

    Kontoauszüge bis zu 3 Monate gefordert werden.

    Allgemeine Anmerkung, auch während der Corona-Pandemie kann, darf und

    wird das Jobcenter Vermögen und Bedürftigkeit prüfen.

    Wir beenden hier das Thema, denn es ist ausreichend beantwortet und wir

    drehen uns im Kreis. Auch ständige Wiederholungen ändern die Rechtslage

    nicht. Thema geschlossen!

    Gruß

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