ALG II - Pflege hilfsbedürftiger Eltern - Kontovollmacht und Leistungseinstellung

  • Hallo,

    Ich pflege seit vielen Jahren meine pflegebedürftigen Eltern, Pflegegrad 3+4. Bisher gab es mit dem Jobcenter keine Probleme. Jetzt musste ich eine Weiterbewilligung beantragen und mich rief der entsprechende Sachbearbeiter an und sagte mir am Telefon, er wird beweisen, dass ich das Pflegegeld, das meine Eltern von den Krankenkasse bekommen, von mir mißbraucht wird. Was eine Unterstellung ist hoch 10. Ich pflege meine Eltern von Herzen gern, auch wenn es schwer ist, Gehbehindert und Alzheimer! Wenige Tage später kam ein Brief von der Leistungsabteilung, man möchte jetzt von allen Konten meiner Eltern die Kontoauszüge der letzten 6 Jahren haben, ich habe Kontenvollmacht für Notfälle. Mein Vater hat, nachdem ich das berichtete sofort einen RA beauftragt, der mir es verbot dem Jobcenter Auskunft zu geben. Das aber interessiert das Jobcenter nicht. Ich bekomme seit dem kein Geld mehr, man hat über die Weiterbewilligung noch nicht entschieden. So weit die Kurzfassung. Ist das rechtens? Gibt es darüber Urteile?

  • Was anrechnungsfreies Pflegegeld das JC interessiert, entgeht mir. Das hört sich so nicht korrekt an, aber so ganz ohne Unterlagen kann man das nicht einschätzen.

    Ggf. solltest du dir einen Anwalt nehmen oder zu einer Beratungsstelle vor Ort gehen.

  • Ich habe schon mit dem RA des VdK gesprochen. Wir versuchen über den Geschäftsführer des Jobcenters eine Lösung zu finden, aber nur taube Ohren. Man will sogar von Amt Seiten das Geld meiner Eltern mit anrechnen. Davon würde man aber absehen, wenn ich alle Kontenvollmachten zurück geben würde. Aber wie soll ich mich dann um meine Eltern Kümmern?

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