Umzug in andere Stadt - Vermögensverhältnisse der Lebensgefährtin

  • Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Anliegen:

    Ich beziehe Hartz IV und lebte bislang in der Eigentumswohnung meiner Mutter, habe kein Wohngeld bezogen.

    Nun benötigt meine Mutter diese Wohnung selbst und ich möchte zu meiner Lebensgefährtin in eine andere Stadt ziehen. Wie gehe ich am sinnvollsten vor? Muss ich das zuerst dem Amt melden oder muss ich mich zuerst ummelden? Muss meine Lebensgefährtin ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse an irgendeiner Stelle offenlegen? Sie ist berufstätig, Hauseigentümerin und hat Mieteinkünfte. Was muss ich beachten, damit keinem von uns aus diesem Umzug Nachteile erwachsen? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

  • Wenn du Umzugskosten finanziert haben möchtest, musst du dich vor Umzug bei deinem alten JC melden. Ansonsten kannst du jederzeit umziehen, schickst dann eine Nachricht über den Umzug unverzüglich an das alte JC und stellst beim neuen Jobcenter sofort einen Antrag. Einen Job solltest du innerhalb eines Jahres finden, denn spätestens dann wird das JC davon ausgehen, dass du und deine Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

  • Also Reihenfolge:

    Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

    Nachricht an altes JC (mit Ummeldebescheinigung?)

    Hartz IV Antrag beim neuen JC (mit Bescheinigung vom alten?)

    Umzugskosten müssen nicht finanziert werden, aber vielleicht kann ich es doch als WG deklarieren, wenn ich ein eigenes Zimmer nachweisen kann und den Umstand, dass wir jeweils für uns selbst wirtschaften?

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