Kosten der Unterkunft nicht angemessen - trotzdem Umziehen?

  • Hallo,ich bin alleinerziehend und habe eine 2 jährige Tochter. Wir wohnen auf 46 qm und ich suche schon seit der Schwangerschaft eine größere Wohnung. Leider bislang vergeblich,da Kind,Amt und Hund wie viele wissen Dinge sind die nicht gern gesehen werden. Jetzt habe ich die Möglichkeit beim gleichen Vermieter im Nachbarhaus eine Wohnung zu beziehen. Die Wohnung benötigt wbs,den ich bekomme. Ist knapp 65qm groß und liegt mit der der Kaltmiete + Betriebskosten 12 € über den erlaubten Mietpreis. Kam also ein Brief das die Wohnung nicht angemessen sei und ich umziehen könne aber 6 Monate Zeit hätte die Miete zu senken (umzug/Untermieter etc.). Kann man mir wegen 12 Euro wirklich eine eigentlich angemessene Wohnung verwehren? Und wenn ich trotzdem dort einziehen würde,was würde im schlimmsten Fall passieren? Ich habe kein Problem damit diese Differenz von der Grundsicherung zu zahlen. Kann das Amt mich nach der Frist quasi zwingen umzuziehen? Und wie würde es sich verhalten wenn ich eine betriebskosten Nachzahlung bekäme?müsste ich die alleine tragen? Bitte um Hilfe, leide sehr unter der derzeitigen wohnsituation. Danke

  • Sie ist ja nicht angemessen, sondern 12 Euro zu teuer. Du kannst umziehen, musst die 12 Euro dann selbst zuzahlen und ggf. gibt es keine Hilfe für Umzug und Mietkaution. Auch weitere Kosten (BK-Nachzahlungen) werden nicht übernommen, da das JC ja bereits den Höchstbetrag an Miete berücksichtigt.

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