Vereinfachter ALG II Antrag abgelehnt und Fragen

  • Guten Tag,

    Ich brauche mal kurz Hilfe. Ich habe heute mit dem Jobcenter Telefoniert habe am ende Januar den vereinfachten Antrag von Hartz 4 gestellt.

    Nun das habe alles gemacht habe den echt alles zugesendet alle anlagen Konto Auszüge, Paypal Konto Auszüg, Meine Neue Arbeitsaufnahme sowie sogar die Kündigung das erläutere ich gleich noch. ich habe 2018 ein Hausverkauft und mit dem geld ist jetzt nunmal zuende. ich habe jetzt ca. 10.000 Euro. Ich den das im schreiben auch erklärt das ich halt kein erbliches Vermögen habe. Ich den auch erklärt habe das auch kein Handel führe also das ich selbstständig bin. Jetzt ist das ja so das in einem gespräch die mir nicht weiter helfen können solange ich in einer Arbeit bin wegen einer Umschulung das vielleicht besser Chancen habe was beruflich auf langfristig zufinden. Der antrag wurde abgeleht. Das heisst ich bekomme Kein Hartz 4 und muss jetzt mein rest geld aufbrauchen und darf auf der Strasse schlafen somit auch keine Umschulung ???? was soll ich den im Schreiben dort rein schreiben???

    Ich könnte mich ja selber über wasser halten sowas stand da drine sagt der Jobcenter mitarbeiter am Telefon ? ich dachte das mit vermögen setzt aus ?

    hat jemand damit schonmal erfahrung.???

  • Das ist äußerst schwierig zu lesen und zu verstehen. Hast du momentan Arbeit oder wie meinst du das "solange ich in einer Arbeit bin"? Und wieso musst du trotz Arbeit und 10.000 Euro auf der Straße schlafen? Welchen Erlös hast du 2018 mit dem Hausverkauf erzielt?

  • Moin Marvin,

    ich muss mich leider Tamar anschließen. So ganz schlau aus deinem Post werde ich leider auch nicht :search

    Dein Alg II-Antrag ist eigentlich nur bedingt mit der Umschulung verknüpft. Wieso wurde der Antrag denn abgelehnt? Du musst ja einen Ablehnungsbescheid erhalten, da dürfte drinnen stehen ob wegen zu hohem Einkommen oder Vermögen etc.

    Bzgl. der Umschulung kommt es sehr auf den Einzelfall an. Da ist es nicht möglich ganz allgemein eine Aussage zu treffen.

    Die Vermögensprüfung ist nach meiner Kenntnis bis 31.03.2021 für die ersten sechs Monate nach erstmaliger Antragstellung ausgesetzt.

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