Ausgesteuerung - ALG I - unterhaltsverpflichtig - ALG II Aufstockung möglich

  • Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

    zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie mir Aufmerksamkeit schenken und mir ggf. Unterstützung in Form einer Beratung leisten.

    Meine Situation ist folgende:

    Ich werde ab dem 04.03. ausgesteuert und erhalte ab dann ALG1 in Höhe von ca. 1600 Euro.

    Mein 6-jähriges Kind lebt 10-11 Tage im Monat (mit Übernachtung, eigenem Zimmer, etc.) sowie die hälftige Ferienzeit bei mir; die restliche Zeit ist mein Kind beim Vater. Dort ist mein Kind auch gemeldet.

    Ich bin unterhaltspflichtig (mit Titelierung) laut Düsseldorfer Tabelle bei 450 Euro, abzüglich 100 Euro Kindergeld. Ich muss dem Vater somit ~350 Euro Unterhalt zahlen.

    Kindergeld wird direkt auf das Konto des Vaters überwiesen. Wechselmodell lehnt der Kindsvater grundsätzlich ab.

    Ich beziehe eine 2,5 Zimmer-Wohnung mit knapp 70qm² und 630 Euro Grundmiete. Nebenkosten betragen 120 Euro.

    Habe ich grundsätzlich Anspruch für eine Aufstockung mit H4?

    Sollte ich H4 für ab dem 01.04. beantragen?

    Ich bedanke mich für eure Unterstützung.

  • Mit temporärer Bedarfsgemeinschaft kämen ca. 130 Euro ALG2 raus. Du solltest ruhig einen Antrag stellen. Über kurz oder lang musst du dich aber um den Unterhaltstitel kümmern, denn dein Einkommen wird wahrscheinlich eher weniger als mehr.

  • Hallo Tamar,

    danke für deine Antwort. Ist es denn grundsätzlich überhaupt möglich einen Titel zu ändern, welcher unter dem Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle liegt?

    Danke für deine Beteiligung und Grüße

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