ALG II Antrag - Umzug - Kosten der Unterkunft genehmigen - noch kein Kunde

  • Ich möchte in 1-2 Monaten eventuell einen Antrag auf ALG2 machen. Ich ziehe in den nächsten Tagen um, schaue mich nach neuen Wohnungen um. Deshalb habe ich das Jobcenter gefragt, wie die Mietspiegeln sind. Sie wollten dann, dass ich vom Vermieter eine Art "Vor-Mietbescheinigung" ausfüllen lassen soll oder Ihnen die Anzeige schicken soll, damit sie es genehmigen. Danach habe ich den offiziellen Mietspiegel einfach gegoogelt und gefunden für meine Region.

    Ich frage mich: wozu das ganze? Denn das Jobcenter wird doch (falls Anspruch vorliegt) ja ohnehin während des Kostensenkungsverfahrens die Mietkosten für 6 Monate zahlen, auch falls die Wohnung zB 10-20€ über dem Mietspiegel liegt. Falls ich dann nichts finde bzw ich wegen meiner Behinderung nicht mehr umziehen kann, dann trage ich nach den 6 Monaten einfach die monatl. "überschüssigen" 10-20€.

    Ich sehe das eingentlich ganz einfach, oder hab ich was übersehen? Momentan bin ich ohnehin noch nicht für ALG2 berechtigt, warum solle ich dann jetzt schon von Vermietern, mit denen ich nicht mal einen Vertrag habe, etwas ausfüllen lassen?

    Warum nicht nach dem Motto: Einfach umziehen, dann Antrag stellen, wenn berechtigt. Soweit die Wohnung nicht hunderte von Euro über dem Spiegel liegt, ist doch alles okay?

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