ALG II - Kosten der Unterkunft im eigenen Elternhaus

  • Ein Hallo in die Runde,

    Es geht um meine Tochter 31 und ihren Sohn 2 Jahre.

    Sie trennte sich von ihrem Mann im April 2020 und zog zu uns ins Haus.

    Wir haben vereinbart dass sie uns 350 Euro monatlich als Unkostenbeitrag bezahlt, wir leben von knapp 1300 Euro Rente, mehr nicht. Das reicht so oh lala.

    Bis Dezember 20 hatte meine Tochter noch einen Minijob, Kindergeld und Unterhalt. Ab Januar fiel der Minijob wegen Corona weg und so beantragte sie Hartz4 für Januar da sie jetzt im Februar eine Wohnung hat und in einen anderen Kreis zieht. Das wurde dem Jobcenter mitgeteilt. Der neue Antrag wurde gestellt. Es geht jetzt um Januar.

    Das Jobcenter will eine KDU obwohl wir eine Mitteilung geschrieben hatten, dass sie mitfrei wohnt, lediglich ein Unkostenbeitrag von 350 Euro zahlt.

    Kann doch nicht die KDU ausfüllen, was kann man da tun.

    Hoffe jemand weiß was und kann uns einen Tipp geben.

    Zudem wollen sie die Sparbücher sehen und Kontoauszug vom Bausparvertrag da sind ca. 600 Euro drauf, das Sparbuch meiner Tochter ist leer, nur beim Enkel sind 500 Euro drauf.

    Wurde nicht gesagt dass es keine Überprüfung wegen Wohnungskosten und Vermögen bis März 21 ausgesetzt ist und es einen vereinfachten Antrag gebe.?

    Davon merkt man gar nichts. Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen

  • 350 Euro sind nicht mietfrei, das widerspricht sich. Und Eigenheimkosten von 700 Euro im Monat kann ich jetzt nicht glauben. Müll, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger usw. betragen doch keine 700 Euro im Monat. Also können die 350 Euro keine Kostenbeteiligung sein. Wo kommt dieser Betrag jetzt tatsächlich her?

    Die anderen Unterlagen sind nachzuweisen. Das ist auch unter Coronaregeln normal.

  • Hallo,

    erstmal Danke für deine Antwort 👍

    Wie ich bereits geschrieben habe, wohnt sie mietfrei, sie soll sich lediglich anteilig an den Kosten beteiligen wie Heizung, Wasser, Strom etc. sowie alles für den täglichen Bedarf z. B Pflegeartikel usw.

    Ja, ich weiß Strom und alltägliche Sachen sind aus dem Regelsatz zu leisten,keine Frage. Aber ok ist mittlerweile geklärt.

    Dennoch muss ich hinzufügen da du meinst 700 Euro pro Monat wären nicht möglich bei einem bezahlten Eigenheim, da irrst du dich gewaltig. Es kommt auf die Größe an, die man hat und je größer je mehr Verbrauch und die Steuern berechnen sich auf die gesamte Größe Haus und Grund ebenso das Abwasser, die Gebäudeversicherung wird auch nach Größe und Ausstattung berechnet.

    Am liebsten hätte ich gar kein Haus bzw. mein Mann hat es leider geerbt, werden es zu gegebener Zeit verkaufen.

  • Ich habe selbst ein Haus in dem 2 Wohneinheiten sind und ich bestreite, dass auch ein größeres Haus 700 Euro im Monat kostet. In der zweiten Wohneinheit wohnt meine Schwiegermutter für 110 Euro Kostenbeteiligung. Und das wird jährlich von mir entsprechend der Bescheide für die anfallenden Kosten berechnet.

    Ihr habt einfach einen Betrag Pi mal Daumen genommen. So funktioniert das aber nicht.

  • Kann gar nicht sein, dass es anhand der Hauskosten berechnet wurde, denn du gibst selbst zu, dass da Strom, Pflegeartikel usw. drin sind, die gar nicht zu den Unterkunftskosten gehören. Aber du kannst es mir gern vorrechnen.

    Und deine Tochter kann auch bestimmt mit Kontoauszügen belegen, dass sie seit April 2020 diese 350 Euro bezahlt hat.

    Mein Haus hat ca. 150 qm.

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