ALG II Reparatur/Wartung Gastherme

  • Hallo Community,

    ich beziehe aktuell Hartz4 und wohne in einer kleinen Eigentumswohnung, die mit einer Gastherme beheizt wird. Seit letzter Woche funktioniert leider die Warmwasserbereitung nicht mehr und ich habe aktuell nur noch kaltes Wasser. Es ist wohl ein Ventil defekt, dessen Tausch +/-300 Euro kosten wird.

    Meine Frage nun: Werden die Kosten für die Reparatur vom Jobcenter übernommen oder muss ich für solche Reparaturen selbst aufkommen? Wie müsste ich vorgehen, wenn die Kosten übernommen werden? Vorher Antrag stellen? Kostenvoranschlag vor Reparatur einholen und einreichen?

    Die Therme ist nunmehr auch schon fast 30 Jahre alt und muss eigentlich 1x pro Jahr gewartet werden. Übernimmt das Jobcenter eigentlich die Kosten für die jährliche Wartung?

    Das Jobcenter übernimmt aktuell nur Kosten für meine "Unterkunft" von 150 Euro monatlich (Hausgeld) plus 30 Euro Heizkosten. An anderer Stelle habe ich gelesen, dass Reparaturkosten einen bestimmten Betrag im Jahr nicht übersteigen dürfen. Liegt das demnach noch im Rahmen?

  • Die Reparatur wird vom Jobcenter übernommen, denn deine monatlichen Kosten dürften wohl unterhalb der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für eine vergleichbare Mietwohnung liegen. Rechtsgrundlage ist §22 Absatz 2 SGB II. Ein Kostenvoranschlag ist sicher hilfreich, der Antrag kann formlos gestellt werden. Wenn das Jobcenter noch was benötigt, meldet es sich sicher.

    Wartungskosten sind ganz normale Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müll usw. und werden als Kosten der Unterkunft im Monat der Fälligkeit berücksichtigt.

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