ALG I - ALG II Aufstockung - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft und Fragen

  • Hallo an Alle,

    ich war mehr als ein Jahr krankgeschrieben und bin dann in das ALG 1 gekommen.

    Da ich nur eine halbe Stelle hatte, kam ich mit dem Krankengeld schon schwer über die Runden.

    Jetzt erhalte ich von der Arbeitsagentur 207 Euro monatlich. Ich besitze ein eigenes Haus (durch Erbschaft) und wohne dort mit meinem Partner

    und seiner Tochter. Er hilft mir wo er kann und unterstützt mich. Er arbeitet und verdient sein eigenes Geld.

    Kann ich mein ALG 1 aufstocken oder geht das Aufgrund der Arbeit meines Partners nicht? Oder durch den Besitz eines Hauses?

    Ich möchte meinen Partner nicht zusätzlich finanziell belasten.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten

  • In einer Bedarfsgemeinschaft ist das aber nunmal normal, dass man gemeinsam wirtschaftet. Dafür wohnt er doch wohl recht günstig und hat auch ansonsten die Annehmlichkeiten, die man in einer Familie so hat.

    Ob ihr trotz Einkommen noch aufstockend Anspruch hättet, kann man ohne genaue Daten zu Ausgaben und Einkommen nicht sagen.

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