ALG II - Betriebskostenerstattung und Fragen

  • Ich habe 2019 für 5 Monate gearbeitet und alle Kosten selbst getragen, die restlichen 7 Monate musste ich leider HartzIV beantragen. Für 2019 habe ich eine Betriebs und Heizkostennachzahlung erhalten, diese Nachzahlungen rechnet mir das Job Center nun voll an. Habe ich eine falsche Denkweise, weil ich meine , das dem Job Center eine Rückerstattung von 7 Monate zusteht und nicht für das komplette Jahr. Auf Widerspruch wurde bis dato noch nicht reagiert, seid 15 Oktober 2020. Hat jemand Erfahrungen gemacht?

    Vielen lieben Dank im vorraus

  • Ja, du hast einen Denkfehler.

    Bei der Berücksichtigung des Guthabens kommt es nicht darauf an, wie es entstanden ist. Nur, wenn das Jobcenter die Miete nicht voll als Bedarf berücksichtigt, steht dem Leistungsempfänger das Guthaben ganz oder teilweise zu. Dass es aus Zeiten ohbe Leistungsbezug stammt, ist dagegen unrelevant. Das BSG hat das recht eindeutig erst letztens unter B 4 AS 7/20 R am 24.6.20 entschieden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!