Umzug - ALG II - Begründung größere Wohnung

  • Guten Tag,

    Ich hätte eine Frage zum Thema Umzug mit Alg2.

    Ich wohne derzeit alleine mit meinen beiden Kindern in einer Mietwohnung. Mit 1 Kinderzimmer 1 Schlafzimmer und 1 Wohnzimmer.

    Etwa 60,50qm. Die Miete ist angemessen und wird getragen.

    Nun benötigt mein größerer Sohn aber ein eigenes Kinderzimmer, da bald einschulung ansteht.

    Ich habe eine 3,5 zimmer wohnung mit 73qm in aussicht. Die mietkosten dafür wären auch im rahmen der angemessenheit für 3 personen.

    Jedes kind hätte damit 1 eigenes zimmer und ich hätte mein schlafzimmer.

    Akzeptieren die jobcenter dieses vorhaben als umzugsgrund ?

    Da ich für den Vermieter eine zusicherung benötige.

    Kosten wären im angemessenen rahmen. Aber die begründung muss ja auch akzeptiert werden.

    Kaution würde ich selbst zahlen. Ebenfalls den umzug.

    Vielleicht kennt einer die rechtslage oder hat erfahrung ?

    Ich würde mich über tipps und ratschläge freuen.

    Vielen dank und liebe grüße

  • Das wird das JC entscheiden müssen. Grundsätzlich hat jedoch jeder von euch ein Zimmer, denn du z. B. könntest auch im Wohnzimmer schlafen. Das ist in unteren Einkommensschichten nicht unüblich.

  • ok danke. Im prinzip stimmt das ja. 3 wohnräume und 3 personen.

    Also ist das wohl eher eine kann entscheidung vom jobcenter oder einzelfallentscheidung nehme ich mal an


    es wurde genehmigt und der grund auch anerkannt

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