ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Krankenversicherung - Unterhaltspflicht für Patnerin

  • Hallo

    Wir, 2 Kinder und zwei Erwachsene, ein gemeinsames Kind und ihr Kind, leben in einer Partnerschaft.

    Ich beziehe ALG 1 und sie hat kein Einkommen.

    Ich muss für alle Personen im Haushalt aufkommen, aber ich bekomme bei meinem P Konto nur den Freibetrag für mich und unsere gemeinsame Tochter. ********** Bei einer Pfändung steht mir auch nur der Betrag mit einem Kind zur Verfügung. ********* Jetzt soll ich für Sie Krankenkasse bezahlen, demzufolge auch für ihren Sohn der ja dann bei ihr Mitversichert ist. Wenn es um die Anrechnung von Freibeträgen geht werde ich behandelt wie alleinstehend mit Kind obwohl ich drei Personen unterhalten muss!

    *********************
    Wir bleiben sachlich! Bitte Forenregel beachten!

  • Das ist Ausfluss der Rechtsnormen des SGB II, dass Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft,

    die ihr unweigerlich aufgrund des gemeinsamen Kindes bildet, füreinander aufkommen müssen.

    Wenn dir dein Pfändungsfreibetrag nicht reicht, kannst du einen Antrag auf Erhöhung des

    Pfändungsfreibetrages nach § 850f ZPO - Änderung des unpfändbaren Betrages stellen, indem

    du nachweist, dass du ansonsten hilfebedürftig im Sinne des SGB II wirst.

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