Frage über Gesundheitsabschnitt des ALG I Antrags

  • Nabend Allesamt.

    Bei Abschnitt 2e zitiere ich: "Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken (ich habe Ja angekreuzt). Wenn ja: Gesundheitliche Gründe; Bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen." Ich kann Ja oder Nein ankreuzen. Was ist nun, wenn ich Ja ankreuze, was kann ich mir unter "Vermittlung" deren Augen vorstellen?

    Wenn der ÄD Leistungsvermögen bei mir feststellt, bin ich also für jeglichen Job der zumutbar ist zu vermitteln? Das würde ja auch bedeuten, dass ich 1 € Jobs und welch andere xxxxx jobs es noch gibt, mich hinbeugen MUSS? Ist das so richtig? Was ist, wenn ich Nein ankreuze, welche Konsequenzen kann es geben?

    Gruß,

    Jonnsy

  • Bei der Agentur für Arbeit gibt es keine 1 Euro Jobs. Es geht dann um die Vermittlung in Tätigkeiten, die du nach Feststellung des Ärztlichen Dienstes der Agentur gesundheitlich noch ausüben kannst.

    Kreuzt du nein an, wirst du im Fall, dass der ÄD dich nicht als Nahtlosigkeitsfall sieht, also ein Leistungsvermögen von über 3h/Tag feststellt, kein Alg1 bekommen.

  • Ich weiß nicht, ob ich ein neues Thema eröffnen soll oder es hier fortsetzen soll. Es sind ja nun mittlerweile einige Monate vergangen und es hat sich auch endlich mal was getan.

    Es sieht wie folgt aus. Ich habe Anspruch auf ALG 1, der wird mir aber dann nur weitergezahlt, wenn ich eine Reha mache. Daraufhin habe ich dann auch sofort die DRV verständigt, die haben mir auch jeweilige Formulare zugesandt. Nun verstehe aber eine Sache nicht. Wer ist für die Zahlung meiner Reha zuständig? Die Agentur für Arbeit oder die Krankenkasse? Da blicke ich wieder einmal nicht durch in dieser bürokratischen, verwirrende Landschaft. Ein AUD Beleg wurde mit beigefügt, der soll von der Krankenkasse ausgefüllt werden, gleichzeitig im Formular von "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag" steht unter Punkt 16 "Angabe der gesetzlichen Krankenkasse"; ,,Sofern die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe über die Krankenkasse erfolgt, benötigen wir das Institutionskennzeichen der Krankenkasse und das Formular G0120 - AUD Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.''

    Die Antragsstellung erfolgte ja durch die Bedingung der Agentur für Arbeit, die ich aber selbst natürlich, wie oben schon beschrieben, bei der DRV verständigt habe. Muss es trotzdem von der Krankenkasse ausgefüllt werden? Ich steige da irgendwie nicht so richtig durch.

    Danke für weitere Hilfe.

    Gruß,

    Joenson

  • Das ist richtig. Wie gesagt, ich habe von der Rentenversicherung Formulare bekommen. Mir geht es jetzt aber darum, ob ich den Teil bei "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag" steht unter Punkt 16 "Angabe der gesetzlichen Krankenkasse"; ,,Sofern die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe über die Krankenkasse erfolgt, benötigen wir das Institutionskennzeichen der Krankenkasse und das Formular G0120 - AUD Beleg - von der Krankenkasse auszufüllen - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.'' nun zur Krankenkasse schicken muss oder nicht. Denn die Antragsstellung geht ja normalerweise nicht über die Krankenkasse, sondern aus Gründen der Agentur der Arbeit, den ich über die DRV angefragt habe und dementsprechend zugeschickt bekommen habe von der DRV, deshalb bin ich so irritiert.

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