ALG II Rückforderung - Frist verstrichen und Fragen

  • Jobcenter / BA Inkasso 3000€ Rückforderung für (zuvor bewilligten) Antrag aus 2019 -

    Frist verstrichen! Was tun?

    Guten Abend liebes Forum,

    ich wende mich mit meinem Anliegen an euch, da ich nicht weiß wie ich mich in meiner aktuellen Lage verhalten soll. "Kurz" zur Situation:

    ich habe im letzten Jahr vom 01.08. bis zum 31.12. insgesamt ca. 3000€ Arbeitslosengeld II + KDU erhalten. Anfang des Jahres 2020 habe ich einen WBA gestellt und alle Unterlagen (Kontoauszüge, Arbeitsvertrag der Freundin usw. wie gefordert von meiner Freundin & mir) zum Jobcenter geschickt, um weiterhin Geld zu bekommen. Dieser Prozess hat sich wegen des Amts ziemlich gezogen und ich war ehrlich gesagt auch nicht sonderlich stolz darauf "Geld vom Amt" zu bekommen. Deshalb habe ich mich seither nicht um die Schreiben vom Jobcenter gekümmert. Mein letzter Kontakt war im März, wo ich dem JC mitgeteilt habe, dass ich zum 1.4. wieder Arbeit (Vollzeitstelle) habe. Seitdem war das Thema für mich gegessen.. :stick

    Nun habe ich ein Schreiben vom Inkasso der Bundesagentur für Arbeit erhalten, welches sich auf einen Erstattungsbescheid vom 30.06.2020 sowie ein Schreiben 17.07.2020 bezieht, wo die gezahlten Leistungen i.H.v. 3000€ komplett zurückgefordert werden. =O Ich weiß ehrlich gesagt nicht wieso, da der Antrag ja zuvor bewilligt wurde und ich auch alle benötigten Unterlagen eingereicht hatte. Auch den Bescheid aus dem Schreiben und die Mahnung habe ich nicht erhalten. Dazu muss ich sagen, dass wir eine Zeit lang Probleme mit der Post hatten - leider haben wir keinen Nachweis darüber, aber wir haben Briefe oft erst sehr spät oder aber gar nicht erhalten und dies auch erst vom jeweiligen Absender im Nachgang erfahren. Diesen Umstand hatte ich dem JC auch mitgeteilt, weshalb ich persönlich mit denen auch immer per Mail und/oder Fax kommuniziert habe (deren Nachrichten kamen leider immer per Post).

    Ich weiß nun also

    a) nicht wieso ich diese Forderung der Rückzahlung i.H.v. 3000€ für den (zuvor bewilligten) Zeitraum 01.08.-31.12.2019 habe

    b) nichts von dem Erstattungsbescheid (30.06.2020) sowie einem Schreiben (Mahnung) vom 17.07.2020

    Ich habe nun also ein ziemlich dickes Problem. Wenn ich die 3000€ zurückzahlen muss bin ich quasi von jetzt auf gleich pleite und habe alles Geld, welches ich mir die vergangenen Monate vom Mund abgespart habe, verloren. ;( Dazu kommt, dass ich dieses Geld für andere Verbindlichkeiten (kleinere Schuldbeträge) verwenden wollte, um somit endlich mein Leben wieder zu 100% auf die Reihe zu kriegen.

    Ich wäre wirklich dankbar für Tipps wie ich mich nun bestmöglich verhalte und wie ich aus der Nummer vielleicht doch noch mit einem blauen Auge rauskomme..

    Besten Dank & viele Grüße

    Titel-Korrektur - Titel zu lang

  • Erstmal den Bescheid anfordern. Ich vermute, dass du aufgefordert wurdest, die Unterlagen für die endgültige Festsetzung abzugeben und diese Aufforderung dich nicht erreicht hat, da du offensichtlich Probleme mit der Post hast

    Ohne Unterlagen wird nämlich per Gesetz festgestellt, dass du keinen ALG2 Anspruch hast, was bedeutet, dass du alles ALG2 (weshalb es auch die vollen 3000 Euro sind) zurück zahlen musst.

    Übrigens: Wer postalisch nicht erreichbar ist, hat auch keinen Anspruch auf ALG2.

  • Guten Morgen,

    danke für die Antwort. Ich habe eben zuerst beim Inkasso angerufen und einen Mahnstop bis zum Ende des Monats erwirkt. Beim Jobcenter war man anschließend - vielleicht auch ein wenig verständlich - nicht sonderlich gut zu sprechen. X/ Man schickt mir den Bescheid und einen Versandnachweis (hatte ich zusätzlich gefordert) innerhalb von 3-5 Tagen zu. Die Dame am Telefon meinte zähneknirschend, dass die vorläufige Bewilligung und mein beantragter WBA aufgrund fehlender Unterlagen zurückgezogen bzw. nicht bewilligt wurden. Ich habe davon keine Kenntnis. Sie meinte auch schon, dass ich "keine Chance" haben würde und das Geld an das Inkasso (auf einen Schlag oder in Raten) zahlen soll. :( Was soll bzw. kann ich jetzt noch tun?

    Besten Dank!

  • Okay, ich warte jetzt erst mal ab was da kommt. Scheinbar bleibt mir die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags oder bei nicht ausreichender bzw. überhaupt keinem Nachweis auch noch immer die Möglichkeit eines Widerspruchs.

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